2. von 2002 bis 2015

 

 

2002   Streifenkarte

Die beliebteste und umsatzstärkste Fahrkarte ist die Streifenkarte
Sie ist 10% günstiger als die bereits überteuerten Einzelfahrkarten.


Der Tarif der Streifenkarte muß erhalten bleiben.
Die unter den Gelegenheitsfahrern beliebte Streifenkarte , die mit über 28% zum Gesamtumsatz des MVV beiträgt und alle anderen Fahrkartenarten übertrifft wird ab 2002 nicht mehr von den Busfahrern verkauft, nachdem auch die Trambahnschaffner den Verkauf der Streifenkarte einstellen mußten. Da an den Automaten in den Verkehrsmitteln keine Streifenkarten zu haben sind, müssen diese auf Vorrat gekauft werden; denn auch an den Haltestellen gibt es nur selten Automaten.
Die neu gegründete Münchner Verkehrsgesellschaft MVG verschlechtert somit  bedauerlicherweise den Service. Wieder sind vor allem die Senioren betroffen.
Auch die Presse hat diese Verschlechterung des Service kommentiert:
Münchner Wochenblatt 14.11.2001: Müssen wir schwarzfahren?
Stadtrat Babor fordert mehr Kartenautomaten
Münchner Merkur 02.01.2002: Streifenkarte auch im Bus.
Das fordert der CSU-Stadtrat und Bezirksvorsitzende der Senioren-Union Reinhold Babor
TZ 14.01.2002: Die Streifenkarte wird abgeschafft.
CSU Stadtrat Reinhold Babor fordert Volksaufstand
Münchner Merkur 14.01.2002: MVV-Streifenkarte droht Aus in Schritten.
CSU-Stadtrat Babor fordert “Volksaufstand”
AZ 12.01.2002: Die Streifenkarte darf nicht auf das Abstellgleis.
 Aktion Münchner Fahrgäste empört über Verbannung aus Automaten. Stadtrat Reinhold Babor: “Wir müssen einen Volksaufstand zur Rettung dieser Fahrkarte machen.”
SZ 30.01.2002: Pasing:
 Stadtrat Babor ist empört über dem Abbau der Streifenkartenautomate in Bussen “Dreister Griff in die Taschen der Senioren” Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München (Vorsitzender Bode SPD) hätte schon protestieren müssen , als der Verkauf in den Trambahnen abgeschafft wurde

 

2003  Resolution

der SEN München 24. Juli 2003


zur Rentensicherheit, Gesundheitspolitik und Altenpflege


Rentner sind nicht die Prügelknaben der Nation


Wir wenden uns gegen alle Versuche, die gegenwärtige Rentner-Generation zum Prügelknaben für die Probleme der Sozialversicherungssysteme zu machen. Rentenkürzungen betrügen die ältere Generation um einen wesentlichen Teil ihrer Lebensleistung. Der wichtigste Grund für die Misere der Sozialsysteme ist die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Damit fehlen die Beiträge in die Kranken- und Rentenkassen.
Die jetzige Rentner-Generation hat ihre Vorleistungen zur Konsolidierung der Rentenversicherung längst erbracht mit der Nullrunde des Jahres 2000 sowie dem Riester-Abschlag für 2003 mit einer Rentenerhöhung von nur 1,04 %. Rot-Grün in Berlin will offensichtlich die massiven Haushaltslöcher auf dem Rücken  der Rentner stopfen. Dieses Vorhaben ist mit Entschlossenheit zu bekämpfen. Eine willkürliche Anpassung der Rente je nach Kassenlagen muss aufhören. 
Konsenspapier von Regierung und Opposition zur Gesundheitsreform
Dieses Papier ist weder ein Wunschkatalog der älteren Generation noch ein Durchbruch zu einer umfassenden Strukturreform. Verhindert wurde lediglich das Abgleiten in eine Zwei-Klassen-Medizin mit „englischen Verhältnissen“, wo nach dem Alter festgelegt wird, welche Operationen an einem Patienten noch vorgenommen werden.
Ferner kann es nicht sein, dass nur vom Patienten größere Selbstverantwortung und Zuzahlungen verlangt werden, während der gewaltige bürokratische Apparat der gesetzlichen Krankenversicherungen unangetastet bleibt. Hier besteht für den Gesetzgeber Nachholbedarf wie auch bei der Überprüfung der Preisbildung von Medikamenten. Es kann auch nicht sein, dass in einem gemeinsamen europäischen Markt dasselbe Medikament in Deutschland teurer verkauft wird als in Frankreich oder Spanien.
Auch ist der  mögliche Missbrauch  mit der Patienten-Karte abzustellen, wobei mehrere Personen unbemerkt mit einer Karte widerrechtliche behandelt werden können. Zu den vorhandenen Missständen gehört auch der Privatpatienten-Status von Sozialhilfeempfängern und Asylanten. Dieser Personenkreis ist wie die gesetzlich Versicherten zu behandeln.
Alten- und Pflegeheime in Neubaugebieten planen
Die Planungsbehörden werden aufgefordert, in Neubaugebieten neben Schulen und Kindergärten auch Alten- und Pflegeheime zu planen. Auf  Grund der demographischen Entwicklung wird der Bedarf an Alteneinrichtungen noch steigen und nachträgliche Umwidmungen in überbauten Gebieten für diesen Bedarf sich meist schwierig gestalten.
Verantwortlich. Dr.Reinhold Babor Vorsitzender SEN München

 

 

Zentral-Moschee auf städtischen Grund

 

SEN München vom 09. August 2005 zum Verkauf von städtischen Grundstücken                                                                                           zum Bau einer Zentral-Moschee und islamischen Zentrums

 

Die Regierung von Oberbayern möge als Rechtaufsichtsbehörde tätig  werden und prüfen, wie der Stadtratsbeschluss vom 27.07.05 zum Verkauf der drei zusammenhängenden städtischen Grundstücke am Gotzinger Platz an den türkischen Verein DITIM zum Bau einer Zentral-Moschee mit islamischen Zentrum und Wohnbebauung wegen Nichteinhaltung des sorgsamen Umgangs gegenüber städtischem Eigentum annulliert und rückabgewickelt werden kann.
Als Gründe können aufgeführt werden.
1. Eine Ausschreibung oder Angebot an andere Interessenten der zum  Wohnungsbau  vorgesehen  Grundstücke erfolgte nicht. Es ist auch  bekannt geworden, dass die Finanzierung erst Mitte nächsten Jahres erbracht werden muss, was beim Verkauf von städtischen Grundstücken unüblich  ist.
2. Die Bürgerversammlung vom 16.06.05 hat mit großer Mehrheit gegen den  Bau  der Zentral-Moschee und dem  islamischen Zentrums gestimmt.
3. Der orientalische Baustil einer Moschee fügt sich städtebaulich nicht in das über Jahrzehnte  gewachsene Ortsbild des altmünchnerischen Stadtteils Sendling ein.
4. Der türkische Verein DITIM zählt ca. 40 Mitglieder und erhält großzügig von der Stadt   drei  Grundstücke zum  Bau einer Zentral-Moschee mit  islamischen Zentrum und  Wohnbebauung. Diese  Grundstücke werden so der möglichen Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen, z.B. für  Einrichtungen der Kinder- und Altenbetreuung ;  denn auch das städtische Eigentum unterliegt  der Sozialbindung. 
5. Bezeichnend ist die Bevorzugung des türkischen Vereins DITIM durch die  Stadtverwaltung; denn  ein Tag vor dem Verkauf durch den    Stadtrat wurde  sogar die Bauvoranfrage  verbeschieden.
6. Es wird befürchtet, dass die Zentral-Moschee für bis zu 1000 Besucher eine unverhältnismäßige Verkehrsbelastung nach sich zieht. 
7. Hinzu kommt, dass die Gefahr der  Verbreitung radikalislamischer Thesen besteht, die gegen  das Grundgesetz  gerichtet sind. Erfahrungen anderer Großstädten zeigen,  dass sich Hassprediger  Zugang zu diesen Orten  verschaffen. Dadurch wird die Integration behindert und Parallelgesellschaften geschaffen.    

 

Programm 2005 aktualisiert 2009   

Das Leben in der Großstadt München

 

Wir  wollen eine Politik, die die Interessen der älteren
Generation berücksichtigt! Dies ist eine Voraussetzung
dafür, Erfahrung und Kompetenz, die die Älteren im Laufe
ihres  Lebens erworben haben, an die nächsten Generationen weiterzugeben.    

 

 Die Senioren-Union, abgekürzt SEN, ist die Arbeitsgemeinschaft der CSU für Frauen und Männer über 60 Jahre und für diejenigen, die im Vorruhestand sind. Wir laden unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gerne dazu  ein, sich an  der politischen Meinungs- und Willensbildung stärker zu beteiligen und - wenn gewünscht - nach dem aktiven Berufsleben Mandate zu übernehmen. Mit dem folgenden Programm wenden wir uns gezielt an die ältere Generation der Münchnerinnen und Münchner 

 

                                                                I. Status quo der Senioren in München
Finanzielle Lage
2004, 2005, 2006 und nochmals 2010 gab es sog. Nullrunden statt Rentenanpassungen. Damit sank die Kaufkraft der älteren Bevölkerung kontinuierlich und konnte auch nicht durch Renten-Anhebungen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente führte sogar dazu, dass teilweise eine Doppelbesteuerung eintrat, doch damit nicht genug: Die Leistungen der Krankenkassen wurden gekürzt und Betriebsrenten wurden zu 100 %  ( vor 2004 nur 50 % ) sozialversicherungspflichtig. Mit anderen Worten: Es trat eine Zangenwirkung ein, weil einer durch Geldentwertung schrumpfenden Nettorente höhere Belastungen für die ärztliche und zahnmedizinische Versorgung gegenüber standen.
Das Leben in München ist insbesondere wegen der Mieten teurer als in anderen Orten. Da die  Durchschnittsrente  aus  der  gesetzlichen  Altersversorgung   für  den  Mann nur €  970,-- und für die Frau nur €  473.-- beträgt ( Werte aus 2010 ), liegt es auf der Hand, dass ohne private und / oder betriebliche Altersvorsorge eine Existenz  in  München undenkbar oder nur auf Sozialhilfeniveau möglich wäre.
Mobilität
 Beweglichkeit innerhalb der eigenen vier Wände, aber auch innerhalb der Stadt, ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität. Bei der Nutzung des ÖPNV ( Öffentlicher Personen-Nahverkehr ), der für viele ältere Mitbürger an die Stelle des Individualverkehrs getreten ist, sind die  Abstände zwischen den einzelnen Bussen häufig unzumutbar lange, was zu vermeidbaren Erschwerungen führt, besonders, wenn zu wenige Sitzgelegenheiten an den Haltestellen vor-handen sind. Die beliebten und umsatzstärksten MVV-Streifenkarten sind leider nicht mehr in Bus und Tram erhältlich. Die Verkehrssicherheit ist zu beanstanden, weil z.B. zahlreiche breite Straßen eine Überquerung während einer Grünphase nicht erlauben; der Grund liegt darin, dass die Ampelschaltungen auf das geringere Schritttempo älterer Menschen keine Rücksicht nehmen. Schließlich bleibt noch zu erwähnen, dass ungenaue Kennzeichnungen der Tramhaltepunkte z.B. an den Haltestellen am Hauptbahnhof, oder am Stachus dazu führen, dass Straßenbahnen von  Gehbehinderten nicht rechtzeitig bestiegen werden können.
Wohnungssituation
Die  finanzielle Situation vieler älterer Mitbürger verlangt günstigen, bezahlbaren Wohnraum. Seit Jahren geht jedoch der soziale Wohnungsbau in München zurück, was zwangsläufig zu einer enormen Verteuerung der im Markt insgesamt verfügbaren Wohnungen geführt hat. In München ist hierdurch das höchste Mietniveau aller deutschen Städte entstanden. Ganz abgesehen davon stehen Sozialwohnungen für Ältere kaum zur Verfügung und ganz selten nur sind diese Wohnungen barrierefrei errichtet.
Sobald und wenn stationäre Pflege erforderlich wird, zeigt sich, dass für das Wohnen in der vertrauten Umgebung zu wenig Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind. Die Ursache hierfür ist u.a. darin zu sehen, dass es viel zu wenige Ausbildungsplätze für Pflegerinnen und Pfleger gibt. So stellte der Stadtrat in 2011 fest, dass neu errichtete Pflegeheime auf Grund eines akuten Mangels an ausgebildeten Pflegekräften nicht voll belegt werden können, obwohl die  Nachfrage nach solchen Heimplätzen in München vorliegt.
Gesundheitssituation
Altersgerechte Sportarten und Freizeitaktivitäten z.B. Wandern, Schwimmen, Nordic Walking,  Fitnessgymnastik  etc.  könnten  weiter  verbreitet  sein, wenn  die  Anbieter besser bekannt wären.
Die 1,4 Millionen – Einwohnerstadt München verfügt nur über eine einzige „Akutklinik für Geriatrie und Frührehabilitation“, nicht aber über ein Geriatriezentrum wie z.B. Ingolstadt oder Neuburg an der Donau. Die Konsequenz ist, dass multimorbid erkrankte Ältere in München nicht optimal versorgt werden und deshalb -  obwohl vermeidbar – mehrfach  klinisch nachbehandelt werden müssen.
Die im Rahmen von Gesundheitsreformen über die letzten Jahre hinweg eingetretenen Leistungskürzungen im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich führen zu einer besorgniserregenden   finanziellen   Zusatzbelastung   von  Kassenpatienten.  ( z.B. Zuzahlung von bis zu € 10.-- je Medikament ! )
Die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen leidet unter den viel zu geringen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit der Folge, dass die Mindestversorgung gefährdet ist.
Sicherheitslage
Straßen und Plätze, insbesondere  Zugänge und Treppen zu den U-Bahnhöfen sind in den Monaten September bis März häufig durch Laub, Schnee und Eis für ältere Menschen aus-gesprochen unfallträchtig, weil die Räumdienste nicht intensiv genug dieser Aufgabe nach-kommen. Die geforderte Verkehrssicherheit ist auf Gehwegen nicht immer gegeben, wenn dort Sport- und Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Gehwege werden mit größter Selbstver-ständlichkeit zu diversen Skatingzwecken, auch zum Rad- und Rollerfahren benutzt, was zu einer erhöhten Unfallgefahr insbesondere für Ältere, die nicht schnell genug ausweichen können, geführt hat. Der Anteil über 65-jähriger Unfalltoter ist in Folge dessen überproportional hoch!
Das digitale Zeitalter wird zunehmend auch von unseren älteren Mitbürgern wahrgenommen. Dies eröffnete leider auch einer früher unbekannten Betrugsform Tür und Tor. Über die Vielzahl von Tricktätern, die früher Haustürgeschäfte für ihre Täuschungen und Betrügereien vorgenommen hatten, wird immer wieder in den Medien berichtet ( z.B. Aktenzeichen XY ). Internetbetrüger behaupten Bestellungen, die nie erteilt wurden, oder täuschen Abonnements und angebliche Gewinne bei Glücks- und Wettspielen vor; all diesen Fällen ist gemeinsam, dass sie einen Vermögensschaden bei den Betroffenen verursachen.
Das unerfreulichste Kapitel im Sicherheitsbereich ist jedoch die  Gewaltkriminalität an Älteren, die in München zwar geringer ist als in anderen Großstädten, dennoch aber Opfer forderte, die schwerste Verletzungen erlitten oder an deren Folgen starben. Meist erfolgten diese Überfälle in U-Bahnhöfen, häufig abends und nachts. Aus Sorge um die eigene Sicherheit vermeiden infolge dessen Seniorinnen und Senioren, insbesondere, wenn sie in ihrer Beweglichkeit  behindert sind, den  Aufenthalt  im U - und S-Bahn – Bereich.
Angesichts dessen, dass in München ca. 320.000 über 60–jährige leben, die einen Bevölkerungsanteil von jetzt schon über 25 % ausmachen und dies bei weiter steigender Tendenz, kann und sollte es Ziel einer verantwortungsbewußten Politik sein, zwischen den Generationen ein ausgewogenes und gerechtes Miteinander zu erreichen. Dies setzt u.a. voraus, dass die im Folgenden genannten Forderungen der Senioren-Union erfüllt werden.


                                                           II. Sozial und altersgerecht in München leben
Finanzierung der Lebenshaltung
Internetbetrüger behaupten Bestellungen, die nie erteilt wurden, oder täuschen Abonnements und angebliche Gewinne bei Glücks- und Wettspielen vor; all diesen Fällen ist gemeinsam, dass sie einen Vermögensschaden bei den Betroffenen verursachen.
Es ist auch nicht verständlich, wenn die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Rentnerinnen und Rentnern gegenüber – wie das in den letzten Jahren der Fall war – noch weiter zurückgefahren würden; die Altersgruppe der über 65- jährigen Pflichtversicherten sollte keine weiteren Leistungskürzungen mehr tragen müssen. In dieser Forderung ist keine Ungleichbehandlung anderer Bevölkerungsgruppen zu sehen, haben diese doch anders als die Älteren immerhin noch die Chance, Teuerungen durch entlohnte zusätzliche Arbeit auszugleichen.
Lebenshaltungsindex für Senioren (Warenkorb)
Die SEN fordert die Einführung eines „Warenkorb für Senioren“ durch das Statistische Bundesamt zur Preis-Indexierung der Lebenshaltungskosten für Senioren nach dem Beispiel Österreichs.
Mit über 750 Gütern (Stand 2004) in 12 Abteilungen wird der  Gesamtindex ermittelt. Auf die  Bedürfnisse der Senioren wird nicht eingegangen. Die daraus resultierende Inflationsrate würde sich positiv auf die Rente auswirken.
Mobilität
Für die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren, die  auf den ÖPNV angewiesen sind, ließen sich mit  einfachen Maßnahmen kostengünstig Verbesserungen erreichen und die Akzeptanz für Bus, Tram und U-Bahn erhalten bzw. erhöhen:
1.  Isarcard 60
Die Benutzung der Isarcard sollte ab 8 Uhr morgens möglich sein; weder sind hiermit nennenswerte Kosten für den MVV, noch überfüllte  Verkehrsmittel zu befürchten.
2.  Streifenkartenautomaten
sollten wieder in allen Bussen und Trambahnen erhältlich sein; die derzeitige Handhabung, teilweise nur an Endhaltestellen oder an Kiosken die Karten kaufen zu können, ist wenig verbraucherfreundlich.
3. Taktung
Die  Taktung bei den MVV – Bussen sollte erhöht werden, insbesondere nachts ist es unzumutbar, bis zu 40 Minuten auf einen Bus warten zu müssen.
4. Quartierbusse
Im Stadtteil Grünwald werden einige Quartierbusse eingesetzt; sie dienen als Zubringer  zu Tram- und U-Bahnstationen. Diesem Beispiel sollte auch in anderen Stadtteilen gefolgt werden.
5.    Mobilitätstraining 
Förderung der Mobilität mit dem Bus, Tram, S- und Regionalbahn, Mobilitätstraining  durch die MVG anbieten, um Risiken und Ängste abzubauen (Gedränge, Sitzplatzmangel, Sturzgefahr,  großer Abstand zwischen  Bordsteinkante und Einstiegstür, schlecht lesbare Fahrpläne, Bedienung der Fahrkartenautomaten)
6.  Sitzgelegenheiten
Alle Bushaltestellen sind  mit Unterstand und Sitzgelenheit auszustatten; auf der Friedenheimer Brücke ist dies beispielsweise nicht gegeben.
Wohnen als Seniorin oder Senior in München
1.   Wohnformen
Das Wohnangebot für ältere Menschen wird sich verändern. Denn sie haben den Wunsch, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten und selbstbestimmt zu führen.
Neben der privaten Wohnungswirtschaft sollen auch die kommunalen Wohnungsgesellschaften darauf achten,  in ihrem Bestand oder bei Neubaumaßnahmen gerade auch im Hinblick auf die sich ändernde Altersstruktur Wohnangebote bereitzuhalten, wie
- Wohnen zuhause im Quartier (Umbau für barrierefreie Zugang )
- Wohnbaumodelle mit veränderbaren Wohnungsgrößen
- Wohnen zuhause mit ambulanter Pflege
- Mehrgenerationen-Wohnen (Integriertes Wohnen)
- Haus- und Wohngemeinschaften mit „Betreutem Wohnen“ und Pflegewohnplätzen
- Wohnen in Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung
Auf diesem Wege ist erreichbar, dass die Älterwerdenden länger in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben und leichter von ihren Angehörigen besucht werden können. In der Praxis wäre darüber hinaus eine gut ausgebaute Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt des Zusammenlebens von Alt und Jung mit ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung und mit guter Verkehrsanbindung, fußläufig erreichbaren Einkaufsgelegenheiten und nahe gelegenem MVV - Anschluss  wünschenswert.  
2.  Sozialwohnungen
Die Sozialpolitik Münchens sollte die Vergabe von Sozialwohnungen an Ältere ausdrücklich vorsehen, wobei hier schon beim Bau auf Barrierefreiheit und auf veränderbare Wohnungsgrößen geachtet werden sollte.
3.  Büroflächen umwidmen
In fast allen Stadtteilen gibt es einen Überhang an Büroflächen, durch deren Rückbau vermehrt Heimplätze oder andere Wohnformen bereitgestellt werden könnten.
4.  Drogenumschlagplätze
Die  bekannten Drogenumschlagsplätze, z.B. an der Münchner Freiheit ( Wedekindbrunnen ), am Ostbahnhof und am Sendlinger Torplatz sind intensiver zu kontrollieren! Das würde auch unter Sicherheitsaspekten das Wohnumfeld deutlich verbessern!
5.  Bericht der Heimaufsicht
Das Gesetz zur Wohn- und Pflegequalität ermöglicht der Heimaufsicht ( in München beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelt ), Alten – und Pflegeheime hoheitlich zu überprüfen, d.h. bei gravierenden Mängeln diese zu schließen. Die Heime müssen verpflichtet werden, den Prüfbericht der Heimaufsicht  in ihren jeweiligen Eingangsbereichen gut sichtbar anzubringen. Im Internet werden die   Prüfberichte der Heimaufsicht bereits veröffentlicht.
6.  Geplante Toilettenschließung
Die unüberlegte Entscheidung des Münchner Stadtrates aus Etatgründen über 30 wenig benutzte Toilettenanlagen zu schließen, ist nicht nur ein Affront gegen den Seniorenbeirat der Landeshauptstadt, sondern auch eine Unfreundlichkeit dem Fremdenverkehr gegenüber.
7.  Gütesiegel für Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit zum Zwecke einer Alten- und Behinderten - gerechten Ausführung beim Neubau und bei Sanierungen älterer Anlagen kann verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden, bis hin zum rollstuhlgerechten Ausbau. Daher ist es  wünschenswert, wenn die Sozialverbände mit der Wohnungswirtschaft ein Gütesiegel für den barrierefreien Wohnungsbau festlegen. So wäre es für den Laien leichter möglich, den richtigen Grad der Barrierefreiheit zu wählen.
Gesundheitsvorsorge
Seniorinnen und Senioren sollten das in ihrer Macht Stehende tun, um - solange wie  möglich - ihre selbst bestimmte Lebensweise beizubehalten.
1. TV-Sendungen
 Die Motivation, sich gesund zu ernähren, sich zu bewegen und ein aktives Leben zu führen, sollte - häufiger als derzeit - durch geeignete informative TV -Sendungen gefördert werden.
2. Sport und Freizeitaktivitäten
Wir Ältere sind häufig noch daran interessiert, Sportaktivitäten nachzugehen, werden jedoch relativ häufig aus Altersgründen zurückgewiesen, deshalb ist es wichtig, dass die  Sportvereine, die ein Seniorenangebot anbieten, dieses bekannt machen und in den ASZ auslegen.
3. Geriatrische Versorgung
Von insgesamt 127 Münchner Kliniken verfügen nur zwei, das Klinikum Neuperlach und ansatz-weise das Rotkreuzkrankenhaus über geriatrisch ausgerichtete Diagnose- und Therapiezentren; Geriatriezentren sind von der Stadt nachdrücklich zu fordern; nur so kann die bestmögliche Versorgung  multimorbid erkrankter alter Menschen sichergestellt werden!
4. Keine Reduktion kassenärztlicher Leistungen
Wir wehren uns entschieden gegen weitere Reduktionen von kassenärztlichen Leistungen in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung von Patienten, die im Ruhestand  sind, da die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei vielen Rentnerinnen und Rentnern mittlerweile erreicht ist.
5. Pflegende Angehörige
Die Leistungen, die die Pflegekassen auf Grund der Pflegestufeneinteilung an pflegebedürftige Menschen leisten, sind nach oben anzupassen. Tatsächlich werden ca. 87 % der zu Pflegenden durch Familienmitglieder betreut. Dieser Personenkreis nimmt  aufgrund der Pflegetätigkeit  häufig erhebliche Einbußen bei der eigenen späteren Rente in Kauf, weil die ursprüngliche Berufsausübung nur eingeschränkt möglich ist und in Folge dessen weniger oder geringere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt werden.
Für eine  menschenwürdige, zuverlässige und adäquate Ausübung dieser anspruchsvollen und verantwortungsreichen Tätigkeit sind  „pflegende Familienangehörige“ entsprechend zu schulen. Die Teilnahme an einem der von den Krankenkassen angebotenen Pflegekurse ist verbindlich vorzuschreiben, es sei denn, die Pflegeerfahrung kann anderweitig nachgewiesen werden.
6. Beschwerde- und Beratungsstelle für Pflegeangelegenheiten
Diese Beschwerde- und Beratungsstelle sollte der Heimaufsicht angegliedert werden, denn die Heimaufsicht kann im Bedarfsfall angemessen eingreifen. Das Sozialreferat fordert deren Unterstellung. Parallel muss  jede Pflegekasse selbst eine Beratungsstelle vorhalten.
7. Desinfektionsmöglichkeiten in Heimen der Altenpflege verbessern
Die Heimaufsicht sollte von den Heimleitungen fordern - ähnlich wie in Kliniken - Desinfektionseinrichtungen für die Hände anzubringen. Zusätzlich ist die Aktion „Saubere Hände“ in den Heimen der Altenpflege zu propagieren. Besucher- und Gemeinschafträume sind Orte, die von Heimbewohnern, Personal und Besuchern häufig frequentiert werden; die Möglichkeit einer Handdesinfektion sollte gegeben sein, um Infektionen vorzubeugen.
8. Palliativstationen
In München gibt es derzeit nur 4 Palliativstationen und weitere vier, denen Hospize angeschlossen sind. Das ist für die Größe der Stadt zu wenig! Dringender Handlungsbedarf ist deshalb gegeben, damit Sterbende nicht mehr ohne menschenwürdige Begleitung in Kliniken ihr Leben beenden müssen.
Sicherheitsvorkehrungen für Seniorinnen und Senioren in München
Die Unfallprävention im öffentlichen Verkehrsraum verdient mehr Aufmerksamkeit!
1. Kontrolle
So ist die Reinigung   und   Beseitigung   von  Fußgängerhindernissen, also  von  Laub,  Unrat, Schnee, Eis an Plätzen, Gehwegen und U-Bahnabgängen sowie von Baumaterial an  ungesicherten  Baustellen  regelmäßig   und  nachhaltig  zu  kontrollieren.
2. Benutzung der Radwege
Die unklare Entscheidung des Verwaltungsgerichts es teilweise Radfahrern zu überlassen, ob diese vorhandene Radwege oder lieber die Straßen benutzen wollen, ist aufzuheben. Richtig ist vielmehr ein Gebot, wonach zwingend die Benutzung vorhandener Radwege vorgeschrieben wird.
3. Höchstgeschwindigkeit
Vor allen Alten- und Pflegeheimen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, wie das regelmäßig bei Schulen und Kindertagesstätten der Fall ist, zu beschränken, damit die Sicherheit der älteren Menschen und deren Besucher nicht unnötig gefährdet wird.
4. Ampelintervalle
Ampelintervalle sind so zu schalten, dass sowohl Gehbehinderte wie auch Ältere während einer Grünphase die Straße überqueren können und nicht gezwungen sind, auf halbem Wege das nächste „Grün“ abzuwarten. ( z.B. Überquerung der Effnerstraße auf Höhe der Odinstraße vor dem Altenheim ! ).
5. Freischankflächen
Bei Genehmigung von Freischankflächen vor gastronomischen Betrieben aller Art ist auf die Einhaltung einer 1,60 m breiten Fußgängerpassage zu achten, damit Kinderwägen, Rollstühle und Gehhilfen durchgeschoben werden können.
6. Überwachungskameras
An allen „neuralgischen“ Punkten der Stadt sind über die bisherigen Maßnahmen hinaus Überwachungskameras zu installieren; hierdurch lassen sich zwar Gewalttaten nicht ausschließen, aber doch wesentlich einschränken! Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch, wenn Polizei-streifen z.B. auf Fahrrädern unterwegs sind.
7. Vorratsdatenspeicherung
Der wachsenden Zahl verschiedener Varianten von  Betrügereien im Internet kann und sollte durch Aufklärungsmaßnahmen in ASZ, aber auch durch vermehrte und wiederholte Warnungen in Print- und elektronischen Medien begegnet werden. Zu warnen ist hier auch vor dem „phishing“, d.h. den Versuch, PIN-Nummern, Kontonummern usw. beim online-banking abzugreifen, um Konten - häufig vom Ausland aus -  zu plündern.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungskonform wieder als Instrument zur Verbre-chensbekämpfung einzuführen, weil es derzeit den Ermittlern kaum noch möglich ist, so wie vor  2007  kriminelle Telefon- und Internetaktivitäten zu verfolgen.
8. Digitale Veränderung
Die SEN nimmt die unaufhaltsame digitale Veränderung unserer Umwelt wahr, fordert aber Industrie und Handel auf, vermehrt den Bedürfnissen der älteren Generation entsprechende Produkte anzubieten. Damit  sich  Senioren in  den zeitgemäßen Kommunikationsbereichen ( E-mail-Korrespondenz, SMS, smartphones, i-phones, i-pods, i-pads, tablets, Navigationssysteme usw.) zurechtfinden können, sollten Schulungen angeboten werden. Für die Erlernung der Möglichkeiten, die PC und Internet bieten, sollten Volkshochschule und auch andere Einrichtungen wie z.B. die mehrfach erwähnten ASZ geeignete Kurse zu erschwinglichen Preisen anbieten.

               III. Generationenübergreifend städtisches  Leben gemeinsam gestalten
                                          Ja zu Kindern und deren Lebensformen
Die Senioren-Union bekennt sich nachdrücklich zu Kindern und Heranwachsenden und toleriert deren Lebens-Formen und - Äußerungen. Unseren Kindern und Kindeskindern gehört die Zukunft. Wir betrachten deshalb die üblichen  Ausdrucksformen Lachen, Schreien, Toben, Spiel und Sport in Kindertagesstätten, Horten, Spielplätzen, auch in der Nachbarschaft etc. als notwendige Phase der Persönlichkeitsentwicklung  zu mehr Kreativität.
Ja zu Bildung und Ausbildung
Besonders wichtig ist die Ausbildung, wie Bildung generell und die Förderung von Kindern und Jugendlichen. In Bayern hat sich das vielfältige, differenzierte  Schulsystem bestens bewährt und sollte deshalb so lange wie möglich beibehalten werden. Bei einem Anteil von Ausländern oder Bewohnern mit Migrationshintergrund, der in München ca. 33 % ausmacht, kommt der Erlernung und Anwendung der deutschen Sprache besondere Bedeutung zu. Diese Kinder  sollten nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen eingeschult werden dürfen, weil die deutsche Sprache unabdingbare Voraussetzung für die Wissensvermittlung in der Grundschule ist und sich deren Leistungsniveau nicht an  sprachunkundigen Schülern orientieren darf.
Ja zum sozialen Jahr für alle mit Erreichen des 18. Lebensjahres
Ja zum Schutz unserer Kinder und Enkel
Der Schutz von Leib und Leben ist ein höheres Rechtsgut als der Datenschutz, deshalb muss der  Gesetzgeber eine grundgesetzkonforme Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung finden, die notwendig ist, um mögliche Straftaten zu erschweren.
Ja zur Sicherungsverwahrung von Sexualtätern
Strafgerichte sollen ausnahmslos Sicherheitsverwahrung nach Abbüßung der Strafhaft im Urteil vorbehalten, damit gefährliche Wiederholungstäter an neuen Straftaten gehindert werden können.
Ja zur Förderung junger Mütter
Der Ausbau von Kindertagesstätten ist wesentlich zu erhöhen, außerdem sollten Betriebs-kindergärten in allen größeren Unternehmen steuerlich gefördert werden.
 Ja zur Einführung der Gesundheitskarte mit Lichtbild
Wir fordern nachdrücklich die Einführung der bereits 2006 beschlossenen Gesundheitskarte mit Lichtbild als Ersatz für die derzeitigen Versicherungskarten, deren Missbrauch zu Millionen-verlusten bei den Krankenkassen geführt hat mit der Folge, dass deren Leistungen immer weiter gekürzt werden mussten.
Ja zur Förderung der Kultur
Kulturelle Veranstaltungen der bildenden Künste, Konzerte, auch open–air, sowie Ausstellungen zur Stadthistorie und zu unserer Geschichte, sind notwendige Grundlagen eines fortschrittlichen Landes, wie es der Freistaat Bayern ist, und sollten an bestimmten Wochentagen auch Rentnerinnen und Rentnern in München unentgeltlich offen stehen.
Ja zur Erhaltung bairischer Kultur
München soll in seiner Tradition lebens- und liebenswert  bleiben, deshalb ist es wichtig, dass sich alle Generationen zur Erhaltung unserer regionalen bairischen Kultur und unseres Brauchtums bekennen, besonders die Generation der älteren Münchnerinnen und Münchner, denen es ein Anliegen ist,  Mundart,  Musik und  Tracht zu erhalten. Dies ist kein Widerspruch zu einer welt-offenen,  den  Fortschritt  bejahenden Haltung  zeitgemäßer  künstlerischer  Entfaltung gegenüber!
Ja zu Ehrenamt und sozialem Engagement
Unser Gemeinwesen sollte nicht ohne Not auf das riesige Potential an Lebens- und Berufserfahrung, Wissen und Kenntnissen der Älteren verzichten. Ehrenamtliche  Aufgaben können in der Betreuung von behinderten Personen, in Einkaufshilfen, in der Hausaufgabenbetreuung, in Sportvereinen, bei  Gemeindeverwaltungen, im  kirchlichen  Bereich usw. wahrgenommen werden.
Ja zur Integration unserer ausländischen Mitbürger
Unsere Verfassung garantiert die Religionsausübung, was selbstverständlich auch für Muslime in München gilt. So sind in München nicht weniger als 40 Moscheen, die meisten in der Innenstadt  registriert. Wir heißen Integration auf dem Boden unseres Grundgesetzes gut, wehren uns aber dagegen, Moscheen gegen den ausdrücklichen Willen der ansässigen Bevölkerung zu erzwingen. Mit Sorge nehmen wir auch wahr, dass den hier lehrenden Imamen vom türkischen Religionsministerium vorgeschrieben wird, was sie vor den Freitagsgebeten zu predigen haben.
Ja zu einem Gedenkort für die Aufbaugeneration
Diesbezügliche Anträge sind 2005 im Stadtrat -  60 Jahre nach Kriegsende -  abgelehnt worden. Dagegen haben Städte, wie Würzburg und Augsburg, diese Gelegenheit wahrgenommen und mit Inschriften und einem Gedenkort der Aufbaugeneration gedacht. Die SEN unterstützt das bürgerschaftliche Engagement, dieses Anliegen doch noch zu verwirklichen.
Schlussbemerkung
Gesetze gegen die „Altersdiskriminierung“, wie diese bereits in einigen Ländern Europas bestehen, sollten auch in Deutschland auf den Weg gebracht werden, dies umso mehr, als auch die künftige Verfassung der EU diese Forderung beinhaltet.
Unser Grundgesetz und das Fundament unserer christlich-abendländischen Kultur müssen unverändert erhalten bleiben, dann steht die Senioren-Union für Toleranz und Kompromißbereitschaft und für die von gegenseitigem Verständnis getragene Zusammenarbeit der Generationen.


CSU Senioren-Union
Bezirksverband München
V.i.S.d.P.
Dr. Reinhold Babor, Vorsitzender   

         
„Leben in der Großstadt“ wurde erstmals  2001 von Mitgliedern des Bezirksverbands der SEN erstellt.  Änderungen im Sozialversicherungs- und Steuerbereich, auch Veränderungen im kommunalen Bereich machten wiederholt Aktualisierungen nötig, die 2005, 2006 und 2009 erfolgten. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, konzentriert sich die vorstehende, teilweise ergänzte und komprimierte Neufassung auf die wesentlichen Lebensbereiche: Finanzierung, Mobilität,  Wohnen, Gesundheit   und  Sicherheit,  sowie  das  Bekenntnis  zur  generationsübergreifenden   Kooperation. Die Erstellung der neuen Version erfolgte unter der Federführung von Manfred Högel.

 

2007     Anträge     Landesvesammlung     Herzogenaurach

 

Kennzeichnung von Lebensmitteln


Die CSU Abgeordneten im Europaparlament, das auch die Lebensmittelkennzeichnung berät, setzen sich dafür ein, dass die Inhaltsstoffe wie auch Nährwerttabelle verpackter, zusammengesetzter Lebensmittel klar, eindeutig, aber auch gut lesbar für den Verbraucher angegeben werden. Dabei ist nicht nur der Hersteller sondern auch die Nennung des Herkunftslandes des Produktes erforderlich.


Begründung:


Meistens finden sich auf der Rückseite der Verpackungen sehr klein gedruckt Angaben zu den Inhaltsstoffen, oft auch eine Nährwerttabelle.
Häufig fehlt die Angabe des Herkunftslandes. Es gilt daher auf der Vorderseite schlagwortartig Inhalt und Nährwert lesbar anzugeben. In England versucht man mit einer Ampelbezeichnung auf dem Etikett eine schnelle Information über den Inhalt zu erreichen. Ärztekammern, Krankenkassen und Elternvertreter erinnern an Gesundheitsprobleme durch falsche Ernährung, zu viele übergewichtige Erwachsene und Kinder sind die Folge. Die Kenntnis über das, was man sich „einverleibt“, könnte vielen  gesundheitlich helfen und den Krankenkassen Geld sparen

 

Morgendliche Schulspeisung  –  Schulmilch  -  Schulobstprogramm der Europäischen Union  –  Gewöhnung an gesündere Ernährung


Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, Schulkindern vor Unterrichtsbeginn ein Frühstück in der Schule zu ermöglichen.
Dabei ist zu prüfen, ob Schulmilch aus EU-Mitteln subventioniert werden kann und wie das Schulobstprogramm, für das ebenfalls EU-Mittel bereitgestellt sind, unter Beteiligung der Eltern an den Kosten umgesetzt werden kann.
Die Versorgung ist mit Produkten aus den Regionen Bayerns sicherzustellen.


Begründung:


 Das EU-Schulobstprogramm  stellt für das  Schuljahrs 2009/2010   einen bundesweiten Zuschuss zur Verfügung, damit Kinder an eine gesündere Ernährung gewöhnt werden.
Entgegen der bisherigen Pläne können Eltern laut EU-Beschluss an den Kosten beteiligt werden.
Ferner sollte Milch für Kinder an Schulen deutlich günstiger sein als im Supermarkt.
Leider sind auch Fälle hungernder Schulkinder während der Unterrichtzeit bekannt   geworden. Kindern, die ohne Frühstück in die Schule kommen, mangelt es an der notwendigen Konzentration und sie können nur schwer dem Unterricht folgen. Der Lernerfolg ist in Frage gestellt.

 

Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel für Seniorinnen und Senioren
Mobilitätstraining“ anbieten


Der Bayerische Städtetag regt bei den kommunalen Verkehrsverbünden weitere Bemühungen an, wie die Benutzung von Bus, Tram und S-Bahn für diesen Personenkreis verbessert und gefördert werden kann.
Die Deutsche Bahn AG sucht auch nach weiteren Verbesserungen, wie  Regional- und Fernzügen für Senioren und Seniorinnen attraktiver   gemacht werden können.
Neben speziellen Tarifen ist vor allem für Senioren  die Bedienung der Fahrkartenautomaten zu erleichtern. Es sind hierfür übersichtliche Automaten notwendig mit einfachen Gebrauchsanweisungen. Hilfreich sind auch Unterweisungen im Umgang mit diesen Geräten.


Begründung:


Es gibt keine Fahrkartenschalter an den S-Bahnhaltepunkten. So mancher tut sich schwer, aus dem Fahrkartenautomaten den richtigen Fahrschein zu lösen. Auch gibt es in den Regionalzügen keine Möglichkeit, die Fahrkarte nachträglich zu erhalten. Daher ist eine Art „Mobilitätstraining“ notwendig, das die Benutzung der Automaten erleichtert, das Fahren in Bussen und Tram sowie S-Bahn attraktiver macht

 

Medizinische Versorgung in den Pflegeheimen


Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür, dass die ärztliche Versorgung in einem überschaubaren Zeitraum für Pflegeheime flächendeckend verbessert wird, sei es durch einen fest angestellten Heimarzt in größeren stationären Pflegeheimen oder einem Netzwerk niedergelassener Ärzte.


Begründung:


Die freie Arzt- und Apothekenwahl ist auch in den Heimen gegeben,
kann aber nicht immer wahrgenommen werden, besonders bei einem hohen Anteil schwerstpflegebedürftiger multimorbider Bewohner, da der einstmals eigene Hausarzt nach dem Heimeinzug nicht mehr beibehalten werden kann. Eine medizinische Versorgung im Heim hat auch wirtschaftliche Einspareffekte für die Krankenkassen, weil der vom Pflegepersonal gerufenen Notdienst mit Transport in die Klinik im Vorfeld vermieden werden kann.

 

Verpflichtender Personalschlüssel für die Nacht
Mobile Reserve für Pflegedienste


Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass sich stationäre Einrichtungen der Altenpflege zusammenschließen und eine mobile Pflegereserve schaffen, besonders für den Nachtdienst,  ähnlich der bewährten Lehrerreserve.

Begründung:


Es kommt immer wieder zu unvorhergesehenen Pflegenotständen, die durch Personalausfall bedingt sind, wie Heimaufsichten feststellen, aber diesen Mangel nicht abstellen können. Besonders die Versorgung in der Nacht stellt immer wieder ein Problemfeld dar.

 

Wünschenswerte Pflege-Standards


Die CSU Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände wünschenswerte Standards festgelegt  und deren Wirtschaftlichkeit geprüft werden.


Begründung:


Das Fehlen allgemein gültiger Standards führt häufig zu Problemen in der ambulanten Pflege, besonders der außerklinisch in Intensivpflege stehenden Personen. Heimaufsichten, die nach dem neuen Gesetz für Pflege- und Wohnqualität auch teilweise die ambulante Pflege überwachen, benötigen ein einheitliches Prüfraster für die durchzuführenden Qualitätskontrollen.  Damit kann ein Überblick über den jeweiligen Pflegedienst und dem sich daraus herleitenden behördlichen Überwachungsbedarf gewonnen werden. Denn es ist zu unterbinden, dass durch nicht geeignete Personen (Qualifikation, Zuverlässigkeit) pflegebedürftige Menschen nicht nur gefährdet, sondern auch geschädigt werden

 

Gebühren fressen die Riester-Zulagen auf


Die Zulagen kommen in der Masse nicht der Altersvorsorge zugute
Die Landesgruppe im Bundestag wird gebeten, initiativ zu werden, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten für Riester-Verträge im angemessenen Verhältnis zu den staatlichen Zuschüssen stehen und diese nicht aufzehren.


Begründung:


Fast zwölf Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente, weitere 20 Millionen hätten Anspruch und zögern. Die Bundesfinanzaufsicht bestätigt, dass eine wachsende Zahl von Kunden aus Verärgerung über ihre Riester-Verträge um Hilfe bitten. Häufigster Beschwerdegrund sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten
Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass die Kosten für die Verwaltungsgebühren und eventuelle Abschlussgebühren  über fünf oder mehr Jahre der gesamten Laufzeit verteilt getilgt werden. Wenn der Riester-Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, beträgt die Frist sogar zehn Jahre. Die verschiedenen Angebote der Finanzinstitute zu „riestern“ werden von der Bundesfinanzaufsicht zertifiziert, wenn sicher gestellt ist, dass die Ansparsumme garantiert wird. Nicht geregelt ist, wie hoch die Kosten für die Verwaltungsgebühren im Vergleich zu den staatlichen Zuschüssen sein dürfen. Es ist mehrfach bekannt geworden, dass die Gebühren der Geldinstitute sogar höher ausfallen als die staatlichen Fördergelder. Dazu kommt, dass die Riester-Rente im Alter voll versteuert werden muss. Es ist daher notwendig auch die Höhe der Gebühren im Vergleich zu den staatlichen Zuschüssen zu regeln.

 

Gewählte Seniorenbeiräte in Städten


Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenbeiräte  in Städten zur Pflicht zu machen.


Begründung:


In vielen Städten werden Seniorenbeauftragte durch den Stadtrat bestimmt. Die Bevölkerung der über 60-Jährigen kann dann nicht über ihre Vertretung entscheiden, die den Stadtrat in seniorenspezifischen Fragen beraten soll.  Ein aus dem Stadtrat delegierter Seniorenbeauftragter hat nicht das Gewicht wie ein gewähltes Gremium, berechtigte Anliegen vorzubringen. In der Landeshauptstadt München wird seit Jahren ein Seniorenbeirat gewählt, der ca. 320.000 Seniorinnen und Senioren vertritt.

 

2007    SEN CDU   SEN CSU   Österreichische Seniorenbund

 

Gemeinsame Erklärung der Senioren-Union der CDU Deutschlands,
 der Senioren-Union der CSU Bayerns und des Österreichischen Seniorenbundes:


"Wir brauchen mehr Generationengerechtigkeit"


Aus Anlass einer gemeinsamen Sitzung ihrer Vorstände am 18. und 19. September 2007 in Passau erklären die Vorstände der Senioren-Union der CDU Deutschlands, der Senioren-Union der CSU Bayerns und des Österreichischen Seniorenbundes:


1. Eine menschenwürdige Gesellschaft der Zukunft kann nur auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit gebaut werden. Europa braucht mehr Generationen-Gerechtigkeit. Unsere Aufgabe ist es, die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherheit zu gewährleisten, damit auch die zukünftigen Generationen über ein funktionierendes Gesundheits-, Pensions- und Rentensystem verfügen. Wir Älteren erkennen an, dass die junge Generation deshalb einen Anspruch auf umfassende Bildungsangebote, auf uneingeschränkten Zugang zu Schulen, Universitäten und berufsbildenden Einrichtungen und zu beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten hat. Insbesondere jungen Familien muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden.


2. Damit gilt aber auch: Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung sind alle überkommenen so genannten Lebensaltersgrenzen bei der Ausübung von Berufen und Mandaten hinfällig geworden. Nach einem Verfassungsgutachten widersprechen sie sogar dem europäischen Recht! In Österreich wird nach dem derzeitigen Entwurf in der neuen Bundesverfassung das Verbot der Altersdiskriminierung und ein Anspruch auf Teilhabe am wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben verankert werden. Es muss künftig im Ermessen des Betroffenen liegen, inwieweit er auch über das 65. Lebensjahr hinaus einer Berufstätigkeit nachgehen will. Grenze darf allein die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sein. Frühverrentungsprogramme und Schlupflöcher für vorzeitige Pensionierungen lehnen wir ab. Der demographische Wandel muss sich künftig auch in der Zusammensetzung der Parlamente widerspiegeln. Den Senioren muss durch die aktive Teilnahme von Seniorenvertretern in allen allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Bundestag, Landtag, Gemeinderat) eine volle und gleichberechtigte Mitbestimmung im Gemeinwesen eingeräumt werden.


3. Die in der EU-Kommission diskutierte so genannte "Blue Card" für Ingenieure und Facharbeiter aus Afrika und Asien muss gründlich geprüft und diskutiert werden. So lange in Europa Millionen hochqualifizierter Arbeitskräfte im Alter von über 50 Jahren aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, kann nicht einer weiteren Zuwanderung das Wort geredet werden. Zudem ist die Abwerbung von Fachkräften, die beim Aufbau der eigenen Infrastruktur in Afrika und Asien dringend gebraucht werden, nach Europa auch aus moralischen Gesichtspunkten verwerflich.


4. Wir erkennen die großartigen Leistungen zahlreicher gemeinwohlorientierter Institutionen, aber auch privater Dienste, bei der Pflege älterer demenzkranker Menschen an. Dennoch ist es ein Skandal, wenn nach der neuesten Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen rund ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland unterversorgt sind. Auch in Österreich brauchen unsere 800 Pflege- und Betreuungsheime nachprüfbare, einheitliche Qualitäts-Standards. Wir fordern deshalb die Einführung eines regelmäßigen und transparenten Kontrollsystems, das die Pflegebedürftigen in ihrer Menschenwürde schützt. Verstöße gegen das Gebot der menschenwürdigen Pflege müsse als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb fordern die drei Senioren-Organisationen für die älteren Menschen zur Erreichung oder Wahrung der aufgezeigten Standards inhaltlich gleichrangige verbindliche Regelungen.
Passau, 19. September 2007

 

 

2009 Bezirkshauptversammlung am 18.Juni 

 

Alte Forderung erneuert:
Ermäßigter Steuersatz für Medikamente
Die Senioren-Union fordert seit langem, den Mehrwertsteuersatz für Medikamente herabzusetzen.
Ein deutlich reduzierter Mehrwertsteuersatz für Medikamente dient dem Gemeinwohl.
Gefordert wird, dass die dann eintretenden  Einsparungen bei den Krankenkassen eine deutliche Beitragssenkung zur Folge haben

.
Begründung:


Das Anliegen, auch gerade der älteren Generation, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform nicht beachtet und muss daher beharrlich weiter verfolgt werden.
Dagegen wird jetzt diskutiert, arbeitsintensive Dienstleistungen zu entlasten, wie Handwerkerleistungen und die Gastronomie. Der Bereich mit den Arzneimitteln der Humanmedizin  ist wieder nicht dabei.
Die Tiermedizin dagegen hat einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. In allen europäischen Ländern außer bei uns und Belgien gibt es reduzierte oder gar keine Mehrwertsteuer auf Medikamente.“

 

 

10 Jahre SEN München 2010    

Einladung  zur Veranstaltung  am Donnerstag, 18. November 2010 15.00 Uhr 

in die Küferei im Ratskeller   Marienplatz

 

Hierzu ein kurzer Abriss:
Der Parteitag  der CSU hat  am 08. Oktober 1999 beschlossen, der Senioren-Union den Status   einer   Arbeitsgemeinschaft   mit Verankerung in  der Parteisatzung zu geben. Der Landesverband der Senioren-Union wurde  dann am 27. November 1999  in der Stadthalle  in  Germering gegründet. Dass diese  Gründung  gegen  jahrelange Widerstände möglich wurde, ist dem Einsatz von Dr. Gebhard Glück, Staatsminister a.D. und langjährigem  Landesvorsitzenden  zu verdanken.


In München gab es 2000 erst 5 Kreisverbände, deren Vorsitzende zur Gründung des Bezirksverbandes drängten. Auch der Bezirksvorsitzende der CSU Münchens Johannes Singhammer MdB unterstützte diese Bemühungen. Am 18.12.2000 lud er zur Gründerversammlung mit Wahlen in den Wappensaal des Hofbräuhauses ein. In den folgenden Jahren wuchs der Bezirksverband und besteht jetzt aus 10 Kreisverbänden. Da der CSU KV 5 aufgelöst wurde hat die SEN auch nur 9 KV. 

Im August 2005 wurde Prof. Dr. Konrad Weckerle neuer Landesvorsitzender. Er erreichte, dass Kreis- und Bezirksvorsitzende Sitz und Stimmrecht in den entsprechenden Parteigremien erhielten.
Das war auch notwendig, um den Senioren innerhalb der Partei eigene Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung zu geben, nach dem Motto: “Mit Zuversicht ins Alter und die Partnerschaft der Generationen stärken”
In der
Gründungsversammlung
vor 10 Jahren am 18.Dezember 2000 um 16.00 Uhr im Wappensaal des Münchner  Hofbräuhauses am Platzl wurden gewählt:

Vorsitzender
Dr. Reinhold Babor
Stellvertreter  
Dr. Karl Brenner und Günter Blume
Schatzmeister
Heinrich Neuberger
Beisitzer
Gisela Aeckerlein, Adolf Jackermayer, Johann Kellner, Friedrich Kraus, Heinrich Meier, Inge Niedermeier Irene Wochenauer 
Allen Gründungsmitglieder wurden die Ehrennadel  der SEN in Gold überreicht und in der Dankesurkunde ihre Verdienste für die Aufbauarbeit der SEN München gewürdigt.   
Unter www.senioren-union-muenchen.de  finden Sie unter Archiv die Vielzahl der seit 2000 durchgeführten Veranstaltungen

 

 2010     Anträge Anregungen für Diskussionsforen 

 

Vorschläge der SEN München für die Diskussionsforen                               
  Leitbild 2010, Zukunftswerkstatt, Zukunftsdialog   

                                         
A  Seniorenbezogene Anträge, Wünsche, Anregungen


1.    Versicherungsbereich

1.1. Kranken- und Pflegeversicherung
Ges. KV - Beiträge nach Risikogruppen werden abgelehnt.  Die hierfür erforderliche Bürokratie ist durch Beiträge nicht zu  finanzieren.
1.2. Rentenversicherung
„Rente 67“ mit variablen Altersgrenzen gestalten.
Keine weitere Verschlechterung der GRV zulassen.
MWSt. für Medikamente auf 7 % senken.

 

2.    Pflege und medizinische Versorgung

2.1. Medizinische Versorgung
Die Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern.
Die Ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen verbessern.
Dem Ärztemangel im Bereich der Geriatrie vorbeugen.
Je nach Bundesland kommen auf 1.000 bis 5.000 über 80-Jährige ein   Arzt mit gerontologischer und geriatrischer Ausbildung .

2.2. Pflege ambulant/stationär
Den „Pflege TÜV“ für stationäre Pflegeeinrichtungen, der vom MD  (Medizinischen Dienst) und den Heimleitungen erstellt wird, ist neu zu fassen.  Die Kompensationsmöglichkeiten festgestellter Mängel in der Pflege durch andere Maßnahmen sind ersatzlos streichen, damit  klare Aussagen zur Pflegequalität gemacht werden können.
Die Prüfberichte der Heimaufsicht, die nach dem Gesetz zur Sicherung der Wohn- und Pflegequalität  hoheitlich in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften tätig wird, jetzt veröffentlichen und nicht erst ab 2011.
Es ist ein verbindlicher Standard notwendiger Pflegeleistungen zu erstellen, an den sich Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste zu orientieren haben.
2.3. Pflegenotstand
Dem sich anbahnenden Pflegenotstand ist durch eine Imagepflege und Kampagne für die Pflegeberufe entgegen zu wirken. Notwendig ist auch eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Mindestlohn für Pflegekräfte nach Wegfall der Beschränkung der  Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 wegen Unterbieterwettbewerb mit  osteuropäischen  Anbietern.
Mobile Reserve für Pflegekräfte, insbesondere in den Städten  aufbauen.

 

3.  Wohnen
Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und wird sich weiter verändern. Denn sie haben den Wunsch, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können.
Hierfür gibt es viele Möglichkeiten:
- Wohnen zuhause
- Wohnen zuhause mit ambulanter Pflege
- Mehrgenerationen-Wohnen (Integriertes Wohnen)
- Haus- und Wohngemeinschaften, „Betreutes Wohnen“, Pflegewohnplätzen
- Wohnen in Alten- und Pflegeheimen mit stationärer Pflegeeinrichtung

Einige Forderungen:
3.1. Barrierefreier Wohnungsbau in der Bay. Bauordnung nach den  anerkannten Regeln der Technik definieren.
3.2. Gütesiegel
Einen Gütesiegel für barrierefreien Wohnungsbau einführen, falls die Bay. Bauordnung den Bau nicht nach den  anerkannten Regeln der  Technik (hier nach  DIN ) vorschreibt.
3.3. Bebauungspläne
In Bebauungsplänen für größere Neubaugebieten verbindlich die Planung von Altenheimen mit betreutem Wohnen, für Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen und stationären Pflegeeinrichtungen  vorschreiben, wie für Kindergärten und  Schulen.
3.4. Förderung von Genossenschaften im Bereich des Wohnungsbaus, der Kinderbetreuung und Pflegeheime.
 
4.  Verbraucherschutz
4.1. Aufforderung an den Deutschen Bundestag:
Schaffung eines „Warenkorbes für Personen über 60 Lebensjahre“  beim Statistischen Bundesamt.
4.2. Lesbare Etiketten
Das Kleingedruckte auf der Verpackung von Lebensmitteln ist häufig kaum zu entziffern! Manchmal hilft nur eine Lupe. Zudem fehlt häufig der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
4.3. Lesbare Vordrucke
Verschiedene Behördenvordrucke und Anleitung sind wegen der Mikroschrift von Senioren nur mit Lupe lesbar, für  Sehbehinderte nicht  lesbar.

 

5. Sicherheit und Mobilität
Mobilität ist ein Stück Lebensqualität, auch im Alter. Dabei ist es wichtig, dass die Mobilität in der Wohnung und die Erreichbarkeit der gewohnten alltäglichen Ziele (der Supermarkt, der Arzt, die Bank, die Behörde usw.) möglich bleiben und die Teilhabe aktiv als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr erhalten bleibt. Familie, Freunde und Bekannte sollen erreichbar bleiben, die Freizeit (Kino, Theater, Konzert, Sport, Bibliothek) bereichert werden. Wichtig ist auch die Möglichkeiten zur Bewegung im Freien (Parkanlagen, Gärten, Friedhöfe).
Unfalldaten zeigen: Senioren sind „Opfer“, nicht „Täter“, wenn sie sich in den öffentlichen Straßenraum begeben. Mehr als die Hälfte (57,1%) der im Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer) sind älter als 65 Jahre.
Ältere Autofahrer nutzen ihren Pkw zwar häufig, dies jedoch weniger aus Freude am Autofahren als vielmehr deshalb, weil sie keine akzeptablen Alternativen zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität sehen.
Bedürfnis der älteren Bevölkerung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist an erster Stelle die Sicherheit vor Übergriffen.
Die zu erwartende Zunahme der älteren  Verkehrsteilnehmer als Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von Bussen und Bahnen im Verkehrsraum stellen neue Anforderungen an die Stadt- und Verkehrspolitik, an die Verkehrsplanung und an die Verkehrssicherheit.

Einige Forderungen:
5.1. Förderung der Mobilität mit der Bahn und Öffentlichen Nahverkehrsmittel
       für Seniorinnen und Senioren  - „Mobilitätstraining“ anbieten   (Landesver.2009)
Der Bayerische Städte- und Gemeindetag regt bei den kommunalen Verkehrsverbünden weitere Bemühungen an, wie die Benutzung von  Bus, Tram und S-Bahn für diesen Personenkreis verbessert und gefördert werden kann. Die Deutsche Bahn AG  sucht auch nach weiteren Verbesserungen, wie  Regional- und Fernzügen für Senioren und Seniorinnen attraktiver gemacht werden können. Neben speziellen Tarifen ist vor allem für Senioren  die Bedienung der Fahrkartenautomaten zu erleichtern. Es sind hierfür übersichtliche Automaten notwendig mit einfachen Gebrauchsanweisungen, da in den Regionalzügen keine Fahrkarten nachträglich gelöst werden können. Hilfreich sind auch Unterweisungen im Umgang mit diesen Geräten.
 5.2. Konsequenzen aus der Altersstruktur
Die Gestaltung unseres Umfeldes, der Fahrzeuge und der privaten wie der öffentlichen Infrastruktur müssen künftig verstärkt auf die Bedürfnisses des Alters ausgerichtet werden, damit sie mithelfen können, die Bewältigung alltäglicher Aufgaben zu vereinfachen. Sicherheitsaudits sind im kommunalen Bereich durchzuführen, die der systematische Ermittlung von Sicherheitsdefiziten bei Straßenbaumaßnahmen aus der Sicht aller Verkehrsteilnehmer dienen.

 5.3. Führerschein im Alter
Eine Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung der Fahrerlaubnis oder zwangsweise verordnete Tauglichkeitsuntersuchungen werden abgelehnt. Wünschenswert ist vielmehr, dass ältere Verkehrsteilnehmer auf ihre persönlichen altersspezifischen Stärken und Schwächen aufmerksam gemacht werden.
Ein  gesonderter Handlungsbedarf für restriktive Maßnahmen bezogen nur  auf ältere Kraftfahrer, etwa für Änderungen des Fahrerlaubniswesens, wie häufig medienwirksam und getrieben von spektakulären Fällen gefordert, lässt sich aus den statistischen Unfalldaten nicht ableiten.
5.4. Maßnahmen zur Unfallprävention von Fußgängern
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der „schwächsten“ Verkehrsteil- nehmer sind Maßnahmen aus den Bereichen der Verkehrstechnik, der  polizeilichen Verkehrsüberwachung und der verkehrspädagogischen Aufklärung und Bildung erforderlich.
Im Einzelnen:
 Seniorengerechte Verkehrsraumgestaltung ( Verkehrsberuhigung, Gehwegnasen, Mittelinseln, Einengungen, Querungshilfen, ausreichend lange Grünphasen für ältere Menschen, akustische Ampelsignale, gute Gehwege, abgesenkte Bordsteine, Fußgängerzonen usw.)
Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30-Zonen und auf Hauptstraßen, besonders wenn diese von Senioren genutzt werden.
Überwachung des ruhenden Verkehrs (zugeparkte Gehwege, Radwege und Fußgängerüberwege)
Aufklärung von Autofahrern über das Verhalten von Senioren als Fußgänger im Straßenverkehr.
Aufklärung von Senioren über die Risiken für Fußgänger im Straßenverkehr (vgl. DVR-Programm ”Ältere Menschen als Fußgänger im Straßenverkehr”).

6.    Arbeitssituation älterer Mitbürger
6.1. Auch ältere Mitarbeiter in Betrieben halten und fortbilden.
6.2. Anreiz für altersgerechte Arbeitsplätze
Anreiz für altersgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen schaffen,  auf die ältere Arbeitsnehmer wechseln können und damit ihre Erfahrung und Kompetenz dem Betrieb erhalten bleiben und dieser  konkurrenzfähig bleibt.
6.3.Festes Arbeitsverhältnis
Anstellung in festes Arbeitsverhältnis statt Projektarbeit und Zeitarbeit, um eine der Ursachen für die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen.
7.  Gewählte Seniorenbeiräte in den Kommunen
Die Landtagsfraktion der CSU setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenbeiräte in größeren Kommunen zur Pflicht zu machen.

 

B   Allgemeine politische Anregungen und Wünsche


1.  Steuern
1.1. Einkommensteuer
       Vereinfachung des Steuersystems durch ein höchstens 5- mindestens aber 3 -stufiges Steuersystem.
1.2. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1.3. Einführung einer Finanzmarktsteuer
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sei aber nur im internationalen Rahmen sinnvoll. Anderenfalls würden die Geschäfte anderswo steuerfrei abgewickelt werden.
Diese Steuer soll jeden einzelnen Handel fast aller Finanzprodukte von Aktien über Devisen bis hin zu Spekulations- papieren belasten
1.4.   Wiedereinführung der Absetzbarkeit von privaten Steuerberaterkosten        
Wegen der komplizierten Steuergesetze blickt ein Laie nicht  durch und  schon gar nicht Rentner, die man zudem noch mit Nullrunden beglückt.
1.5.  MWSt. für Medikamente auf 7 % senken.

 

2.     CSU Satzung
2.1.  Mitgliederurwahl
Es ist wichtig, dass die Neubesetzung der Parteipositionen und die Kandidatenaufstellung bei Wahlen mit Persönlichkeiten erfolgt, die das Vertrauen der Mitglieder haben.
Voraussetzung für diesen Neuanfang ist die Aufnahme der Mitgliederurwahl in die Satzung unserer Partei für die Bewerbung um Mandate in den Land- und Bundestag sowie Europaparlament und  Neubesetzung der Parteipositionen
2.2.  Voraussetzung für Erstkandidatur
 Voraussetzung einer Erstkandidatur um ein Mandat (Berufspolitiker) im Landtag, Bundestag und Europaparlament ist eine mehrjährige Berufserfahrung, wobei Kindererziehungszeiten dem gleich zu setzen sind.
2.3.  Antragskontrolle Erledigungsbericht von Anträgen
Der Bearbeitungsstand von Anträgen, die auf Landesparteitagen beschlossen wurden, ist spätestens in einem Erledigungsbericht zum nächsten Parteitag schriftlich darzustellen.  Unabhängig vom Erledigungsbericht  sollen die Antragsteller innerhalb einer angemessenen und überschaubaren  Frist einen Bericht erhalten, aus dem hervorgeht, an welche Stellen der Antrag weitergeleitet worden ist und wann mit welchem Ergebnis dieser behandelt wurde.
 


3.  Mitbürger aus fremden Kulturen
3.1.  Endgültige Aufenthaltsgenehmigung von deutschen Sprachkenntnissen abhängig machen
3.2.  Einflussnahme ausländ. Staaten auf Deutschland und Europa kontrollieren
3.2.1. türk. Gymnasien in Deutschland ablehnen
3.2.2. Predigttexte von Ditim (türkische Moscheevereine) mit dem Dachverband DITIB in Köln nicht zulassen, da dieser  vom türkischen Religionsministerium (Diyanet) fremd gesteuert wird.
3.3.  Integrationsbereitschaft
Die Integrationsbereitschaft, gerade bei muslimischen Mitbürgern, muss eingefordert werden, wenn sie an unserem Sozialsystem teilnehmen wollen. Bei Desinteresse und Ignoranz ist z.B. eine schrittweise Reduzierung von Kindergeld, Harz IV-Zuweisungen und  anderer Vergünstigungen vorzunehmen.

 

4.  Europapolitik
4.1. Deutsch als weitere Amtssprache in den Institutionen  der Europäischen Gemeinschaft einführen.
4.2. Keine Aufnahme der Türkei in die EU
4.3. NachteiligeEntbürokratisierung in der EU
Die angebliche Entbürokratisierung in der EU durch die Abschaffung von Handelsklassen hat die Folge z. B. für Spargel, dass minderwerte Ware überteuert an den Verbraucher weitergegeben wird. Die bisherigen Handelsklassen bleiben als Orientierungshilfe erhalten.

 

5.  Sonstige Forderungen und Positionen
5.1.  Verkehr
Börsengang der Deutschen Bahn ablehnen
5.2.  Schulden
Die angehäuften Schulden der Vergangenheit  haben nicht die jetzigen Senioren – weit verbreitete Meinung in der jungen Generation– zu vertreten sondern dass der Zusammenbruch 1945 einen erheblichen Anteil daran hat (Zerstörung, Reparationen etc.), aber auch die Wiedervereinigung hat enorme finanzielle Anstrengungen abverlangt.
Ganz neue Dimensionen haben neuerdings die Bürgschaften innerhalb der EU angenommen.
5.3. Versorgung
Die Familien gefallener deutscher Soldaten erhalten eine staatlichen Versorgung, ähnlich einer „Hinterbliebenenrente“. Falls keine hohe Lebensversicherung abgeschlossen werden konnte, stehen oft junge Familien mit Kindern mittellos da.
5.4. Datenvorratsspeicherung
Der Gesetzgeber regelt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit  die Vorratsdatenspeicherung neu, so dass der Schutz der Bürger wieder hergestellt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Praxis aufgehoben. Jetzt    dürfen die Daten von Telefonaten im Festnetz und per Handy oder durch Internetaustausch nur drei Tage gespeichert werden. Das bedeutet eine erhebliche Einbuße der Verbrechensaufklärung. Die folgenden Kriminalstatistiken werden diesen Mangel an Schutz für der Bevölkerung schmerzhaft dokumentieren.

 

6.   Familienbegriff
Es sollte deshalb überall dort, wo Familienpolitik angesprochen wird, auch auf die Großeltern hingewiesen werden.  Der größte Teil der Großeltern vermittelt ihren Enkeln in nicht unerheblichem Maße „Werte, kulturelle Identität“, sie vermitteln ebenfalls Zusammengehörigkeitsgefühl, Geborgenheit und Liebe (Keimzellen hierfür bleibt auch in Zukunft die Familie), darüber hinaus gewähren sie finanzielle Unterstützung und entlasten häufig Kindertagesstätten durch ihre Betreuung.

 

7.     Umweltschutz
 7.1. Rücknahmepflicht
Die Rücknahmepflicht und Entsorgung defekter Energiesparlampen  wegen der Toxizität des Quecksilbergehalts  überall dort, wo sie verkauft werden, schnellstmöglich verbindlich zu organisieren, so wie es z.B. bei gebrauchten Batterien der Fall ist.
7.2. Kernkraftwerke
Die Verlängerung der Laufzeit von intakten Kernkraftwerken durchsetzen,  um den CO2-Ausstoß nicht ansteigen zulassen und die Stromkosten nicht weiter zu erhöhen. Der Bau von zusätzlichen Kohlekraftwerken ist nicht die Lösung.    
 
8.      Bildung und Forschung
 In beiden Bereichen gibt es kein statisches Verharren sondern eine dynamische Entwicklung. Es gilt aber: Jedem das Seine und allen das  Gleiche (suum cuique, omnibus idem). Gerade im schulischen Bereich ist weitgehender pädagogischer Konsens:  Überforderung oder Unterforderung führen nicht zum gewünschten Lernerfolg und zur angestrebten Persönlichkeitsentwicklung.
8.1. Schulsystem
Das dreigliedrige Schulsystem kommt den Anforderungen nach subjektiver Förderung der Kinder und Jugendlichen am besten nach  und ist beizubehalten.
Die Hauptschulen sind weiter auszubauen, damit „Spätentwickler“ den Zugang zu höheren Abschlüssen haben. Die vielfachen Möglichkeiten des „2.Bildungsweges“ (FOS, BOS,  Abendgymnasien usw.), sind zu erhalten, um Abschlüsse nachzuholen und den Zugang zu den Universitäten offen zu halten.
Denn nur Eigeninitiative, hohe Produktivität und Innovationskraft sind Voraussetzungen für einen hohen Lebensstandard und den Erhalt des Sozialsystems.
8.2.  Morgendliche Schulspeisung
Das EU-Schulobstprogramm stellt für das Schuljahr 2009/2010 einen bundesweiten Zuschuss von 12,5 Mio. € zur Verfügung. Es soll zum Kampf gegen Übergewicht beitragen und die Kinder an eine gesündere Ernährung gewöhnen. Entgegen der bisherigen Pläne können Eltern laut EU-Beschluss an den Kosten beteiligt werden. Ferner sollte Milch für Kinder an Schulen deutlich günstiger sein als im Supermarkt. Leider sind auch Fälle hungernder Schulkinder während der Unterrichtszeit bekannt geworden. Kindern, die ohne Frühstück in die Schule kommen, mangelt es an der notwendigen Konzentration, dem Unterricht zu folgen. Der Lernerfolg ist in Frage gestellt.

München im Mai 2010
gez.
Dr. Babor  

 

2011 Islamisches Zentrum

 

Senioren-Union München gegen Islam Zentrum  (ZIEM)


Das Projekt ZIEM soll eine Großmoschee, ein Gemeindezentrum, eine Bibliothek, ein Museum über die Geschichte des Islam in Europa und eine Akademie zur Ausbildung deutschsprachiger Imame umfassen.
ZIEM Vorstand ist der Penzberger Imam Benjamin Idriz.  Die Landeshauptstadt soll für dieses Vorhaben städtische Grundstücke zur Verfügung stellen, obwohl die Penzberger Gemeinde, wie auch der Imam,  weiter im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden.
Der Bezirksvorstand hat am 17.02.2011 einstimmig gegen das Vorhaben „Zentrum für Islam in Europa – München“, kurz ZIEM genannt, gestimmt.
Gegen die Errichtung des Islam Zentrums wird angeführt:
1.  An der Universität Erlangen werden islamische Religionslehrer ausgebildet. Demnächst wird dort das Zentrum für islamische Studien eingerichtet und von  Bundesforschungsministerium in den nächsten 5 Jahren mit 4 Millionen Euro gefördert. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, Imame an einer  deutschen Hochschule auszubilden. Daher bleibt abzuwarten, wie erfolgreich  diese Einrichtung sein wird.
     Daher ist in München ein Zentrum für die Ausbildung deutschsprachiger   Imame nicht notwendig!
2.  Wie Presseberichten zu entnehmen ist, sollen die Kosten für das Zentrum ca. 30  Millionen Euro betragen, gesponsert   von den Vereinigten Arabischen Emiraten,  speziell Schardscha.
Diese Unterstützung wird abgelehnt, da in Schardscha die Judikative wie die Legislative von der  Scharia   geprägt ist, die wenig mit westlicher Wertvorstellung gemein hat. Nach herrschender Meinung islamischer Theologen  ist  der Koran nicht auslegungsfähig. Auch moslemische Kreise in München befürchten, dass ein  moderater Euro-Islam“ im ZIEM wegen des sich ergebenden Fremdeinflusses keine Zukunft haben wird.
3. Verfassungsschutzbericht wird ernst genommen.
4. Wegen der prekären Wohnsituation in München sind die vorhandenen städtischen Grundstücke zügig einer    Wohnbebauung zuführen. Wichtig ist, dass mittlere Einkommen Wohnungseigentum erwerben können. Weiter besteht großer Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen, auch müssen Gewerbeflächen vorgehalten  werden.
Für das Projekt ZIEM können deshalb keine städtischen Grundstücke  bereitgestellt werden.
Negatives Beispiel, wie die Stadt mit bebaubaren Grundstücken umgeht, sind die drei städtischen Grundstücke am    Gotzingerplatz, die über 5 Jahre für einen jetzt  gescheiterten Moscheebau kostenfrei vorgehalten wurden.

 

Beschluss des Bezirksvorstandes der SEN München vom 09.Februar 2012


Der Bezirksvorstand distanziert  sich nochmals  einstimmig vom Projekt ZIEM, das er bereits in der Resolution vom 17.Februar 2011 einstimmig ablehnte, wegen neuerlicher Unstimmigkeiten. 
Begründung:
Zu den bereits in der Resolution aufgeführten Ablehnungsgründen  gegen ZIEM kommt ein neuer schwerwiegender hinzu. Wie der Presse entnommen werden kann, hat der Protagonist des Vorhabens ZIEM, der Penzberger Imam Idriz, wegen Vortäuschens falscher Tatsachen hinsichtlich seines wissenschaftlichen Status, an Reputation verloren. Er hat kein theologisches Studium mit dem Grad eines Magisters abgeschlossen und hat aber das Gegenteil bis vor kurzem behauptet. Er teilt, Presseberichten folgend, mit, dass er auf Grund seines Verhaltens nicht mehr dem Verein ZIEM vorstehen wird. Das kann ein anderer machen.
Bisher wurde das Projekt ZIEM aber immer mit dem Namen des Penzberger Imams untrennbar verbunden, auch wegen seiner fragwürdigen Vision eines Europäischen Islams.  Es verwundert sehr, wenn aus der Presse entnommen werden kann, dass gewisse Kreise dennoch ZIEM für möglich halten. 
Das auswärtige Amt ist wohl  „per Order di Mufti“  für das Projekt ZIEM.
In der Presse vom 2.Juli war die Äußerung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt zu lesen: „ Die Errichtung des Zentrums ist im Interesse unseres Landes“.
Der Emir aus Katar als möglichen neuen Geldgeber darf  nicht verunsichert werden.
Die Senioren-Union Münchens nimmt wie folgt hierzu Stellung 5.7.2012
Es geht nicht an, dass ein großes islamisches Zentrum ohne Kenntnis vor Ort verordnet werden soll.
Das Projekt ZIEM soll eine Großmoschee, ein Gemeindezentrum, eine Bibliothek, ein Museum über die Geschichte des Islam in Europa und eine Akademie zur Ausbildung deutschsprachiger Imame umfassen. Die Landeshauptstadt soll für dieses Vorhaben städtische Grundstücke zur Verfügung stellen.
Der Bezirksvorstand hat bereits am 17.02.2011 einstimmig gegen das Vorhaben „Zentrum für Islam in Europa – München“, kurz ZIEM genannt, gestimmt (s.0.). Nachdem der Penzberger Imam nicht mehr im Verfassungsschutzbericht aufgeführt ist, bleibt das Zentrum weiter umstritten.
Gegen die Errichtung des Islam Zentrums wird angeführt:
1.  An der Universität Erlangen werden islamische Religionslehrer ausgebildet. 

 Demnächst wird dort das Zentrum für islamische Studien eingerichtet. Daher ist in München ein Zentrum für die Ausbildung deutschsprachiger  Imame nicht notwendig!
2.  Wie Presseberichten zu entnehmen ist, sollen die Kosten für das Zentrum ca. 30 bis 50 Millionen Euro betragen  und neuerdings  das Emirat Katar als Sponsor gewonnen  werden, nachdem Scharscha abgesprungen ist.
Diese Unterstützung wird abgelehnt, da in Katar die Judikative wie die  Legislative von der  Scharia  geprägt ist, die wenig mit westlicher Wertvorstellung  gemein hat. Nach herrschender Meinung islamischer Theologen ist der Koran nicht auslegungsfähig. Auch moslemische Kreise in München befürchten, dass ein  moderater   „Euro-Islam“ im  ZIEM wegen des sich ergebenden Fremdeinflusses  keine Zukunft haben wird. Ein solches Zentrum trägt in München nicht zur Integration bei, sondern schürt Eifersüchteleien unter den verschiedenen muslimischen Gruppierungen.
3. Wegen der prekären Wohnsituation in München sind die vorhandenen städtischen Grundstücke zügig einer           Wohnbebauung zuführen. Wichtig ist, dass mittlere  Einkommen Wohnungseigentum erwerben können. Weiter        besteht  großer Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für das Projekt ZIEM können deshalb keine städtischen Grundstücke  bereitgestellt werden.
 Negatives Beispiel, wie die Stadt mit bebaubaren Grundstücken umgeht, sind die  drei städtischen Grundstücke am   Gotzingerplatz, die über 5 Jahre für einen jetzt  gescheiterten Moscheebau kostenfrei vorgehalten wurden und der  begünstigte Moscheeverein DITIB nicht in der Lage war, die Grunderwerbssteuer aufzubringen. Auch mußte die Planungsbehörde einen Bebauungsplan, abgestimmt auf das geplante türkisch-islamische Zentrum, erstellen, obwohl die Behörde unter akutem Personalmangel leidet, wenn es um die Bearbeitung sonstiger Bauvorhaben geht. 

 

Neubaugebiete Alteneinrichtungen  

 

Planung von Altenwohnheimen mit betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen in Neubaugebieten
Die Planungsbehörden werden beauftragt, in Neubaugebieten mit größeren Siedlungseinheiten neben der Planung von Kindergärten und Schulen auch Altenheime mit betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen in die Planung einzubeziehen.
Der Bedarf an Heimen mit betreutem Wohnen, vor allem aber mit Pflegestationen ist groß.
Wenn auf Grund der Gebrechen im Alter das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, wird die Unterbringung in einem Altenheim notwendig. Wichtig ist für älteren Menschen, dass sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dies wird zum großen Teil dadurch erreicht, dass die ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung weiter ausgebaut wird und ein Angebot an Heimen im Stadtbereich vorhanden ist. In Neubaugebieten besteht die Möglichkeit von Anfang an, Altenheime zu planen. Viele der neu Hinzugezogenen werden nach wenigen Jahren diese Einrichtungen benötigen, die zwischenzeitlich, wegen der großen Nachfrage, Bewohnern anderer Stadtteile zur Verfügung stehen sollen.

 

Notruf 

 

Die alte Forderung der SEN nach einer einheitlichen Notrufnummer 112 ist erfüllt.


Hierzu ein kurzer Abriss, wie es war:
Es gab landesweit den Notruf 19222 und in München 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst mit Notarzt.
 Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst war unter dieser Nummer zu erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat neuerdings diese Nummern aufgegeben und eigene Rufnummern eingeführt.
Für Krankheitsfälle an Wochenenden, die nur einen Hausbesuch durch einen Arzt benötigen, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst landesweit unter der Rufnummer  01805/191212 und in München  unter 551771 zu erreichen.
Leider gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für eine gemeinsame Rufnummer.
Das Landesgesetz (Drucksache 14/9987 vom 11.07.2002) Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen Art.2 (4) Satz 1: „Die Integrierte Leitstelle kann die Vermittlung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes übernehmen“.
Hierzu ist ein Rahmenvertrag notwendig, der aber nicht existiert, weil die KVB ihn nicht will. 
Langfristig schreibt das Gesetz vor,  landesweit die Notrufnummer 112 einzuführen, die es jetzt nur für München und dem Münchner Landkreis gibt.
Damit wird die landesweite Notrufnummer 19222 in 112 geändert werden.
Nach Bundesrecht § 75 SGB V hat die KVB eine ärztlichen Notdienst bereitzustellen. Mit Notdienst ist nicht der Rettungsnotdienst gemeint, sondern der ärztliche Bereitschaftsdienst, wie er von der KVB eingerichtet wurde.
Daher hat der Bay. Landtag keine Möglichkeiten, Vorgaben zumachen. Es liegen zwar Anträge vor, die auf eine einheitliche Notrufnummer mit der KVB abzielen. Leider haben diese Anträge aber nur den Charakter eines Appells an die KVB.
Dennoch:  
Die SEN Bayern fordert eine einheitliche Notrufnummer für Feuerwehr, Notarzt und ärztlichen Bereitschaftsdienst 112.
Die gemeinsame Notruf-Nummer  112 einer integrierten Rettungsleitstelle ist ein Garant für die schnelle Erreichbarkeit von Menschen in Notsituationen, besonders von älteren Menschen. Bei einer gemeinsamen Notrufnummer muss sichergestellt werden, dass die Notdienste und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst stellt, vertrauensvoll zusammenarbeiten, d.h. nicht immer der Notarzt geschickt wird, wenn auch ein Hausbesuch genügt. Dieser Konsens ist auch notwendig, um die Kosten zu begrenzen. Darüber hinaus gibt es klare Richtlinien, bei welchen Symptomen der Notarzt zum Patienten geschickt wird.

 

2013 Landtagswahl 

 

Wahlerfolge der CSU
Die CSU ist die erfolgreichste Volkspartei in Europa.
 Keine andere Partei in Europa hat über Jahrzehnte hinaus Politik so erfolgreich und kontinuierlich gestaltet wie die CSU

 Keine andere Partei hat in Europa über Jahrzehnte Wahl für Wahl das Vertrauen und die Zustimmung der Menschen gewinnen können. Diese Erfolge verdankt die CSU einer Politik, die immer wieder neue Herausforderungen erkennt, annimmt und bewältigt.
Wir verdanken diese Erfolge einer Politik, die stets klar und verlässlich am festen Wertefundament des christlichen Glaubens und Menschenbilds orientiert ist. Wir verdanken diese Erfolge aber auch unserer Struktur als echte Volkspartei in Bayern, in der alle Gruppen der Gesellschaft eine politische Heimat gefunden haben: Junge und Alte, Männer und Frauen, Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige, Bauern und Handwerker.


Wahlen zum Bayerischen Landtag 15. September 2013
Die CSU regiert Bayern seit 1962 und so soll es auch nach dem 15.  September 2013 bleiben.
Machen Sie auf unsere Kandidaten und Kandidatin aufmerksam mit der Bitte, diese in den
Wahlkreisen zu wählen und mit der Zweitstimme die CSU-Liste anzukreuzen.
Schwabing:
Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister

Moosach:
Jochim Unterländer MdL

Pasing:
Dr. Otmar Bernhard MdL

Hadern:
Georg Eisenreich MdL

Bogenhausen:
Robert Brannekämper Stadtrat

Giesing:
Andreas Lorenz MdL

Milbertshofen:
Mechthilde Wittmann Stadträtin

Ramersdorf:
Markus Blume MdL

 

2013   Landesversammlung Ingolstadt  

 

Am 12. Oktober 2013 hat die Landessversammlung in Ingolstadt den neuen Landesvorstand gewählt.
Die SEN München ist wieder mit zwei Mitgliedern im Landesvorstand vertreten, mit Frau Franziska Miroschnikoff, war langjährige Landeschriftführerin, und Dr. Reinhold Babor als stellvertretenden Landesvorsitzenden. Der neue Landesvorsitzende Dr. Thomas Goppel MdL setzte sich in einer Kampfabstimmung gegen Jürgen Heike MdL durch.

 

2013 Dreiländertreffen  in Friedrichshafen

 

Resolution
Auf dem Fundament des christlichen Menschenbildes setzen sich Österreichischer Seniorenbund, die Seniorenbewegung der Südtiroler Volkspartei, die Senioren-Union der CSU, die Senioren-Union der CDU Thüringens und Baden-Württembergs für generationen- und sozialgerechte Politik ein und beschließen am 31. Oktober in Friedrichshafen am Bodensee folgende Resolution:
„Altersfreundliche Gesellschaft in Europa“
Europa und die europäische Idee stehen im Mittelpunkt unseres politischen Handelns. Niemals wollen wir den Blick auf Europa verlieren. Unser Tun soll die Auswirkungen auf die europäische Gemeinschaft mit ihren Menschen berücksichtigen und die Stärkung der europäischen Idee als oberstes Ziel sehen.

Europa ist mehr als der Euro und mehr als ein Zusammenschluss zur Behebung von Finanz- und Wirtschaftskrisen. Das sich einigende Europa ist Konsequenz und Folge verheerender Kriege und Verbrechen. Die Leidensgeschichte Europas wurde beendet durch die großartige Idee einer Grenzen überwindenden Zusammengehörigkeit von Völkern und Menschen.
Wir wollen Europa auf dieser Basis weiter mit entwickeln.
Wir Älteren haben Entstehung und Aufbau Europas miterlebt und mitgestaltet. Den Jüngeren ist Europa politische Selbstverständlichkeit. Grenzpfähle, Schlagbäume und Passkontrollen sind ihnen unbekannt.
Die Folgen des demographischen Wandels zwingen auf vielen Politikfeldern zum Um- und Neudenken sowie teilweise neuen Zielsetzungen.
Unsere Ziele
Beseitigung aller diskriminierenden Altersgrenzen und die demographische Entwicklung als Chance begreifen, die Potentiale des Alters stärker nutzen und die Erwerbs-, Arbeitsbedingungen und –möglichkeiten älterer Arbeitnehmer verbessern.
Angebote lebensbegleitenden Lernens ausbauen und erweitern.
Gesicherte Altersversorgung, die nach entsprechender Lebensarbeitszeit in jedem Heimatland oberhalb der  Armutsgrenze liegen muss.
Mehr familien- und generationengerechten Wohnraum, damit auch ältere Menschen möglichst lange selbständig und selbstbestimmt zu angemessenen Preisen in häuslicher Umgebung leben können. Besondere Förderung von Programmen zu technisch unterstütztem Leben und  Wohnen (Ambient Assisted Living).
Ausbau flächendeckender Gesundheits- und Ärzteversorgung sowie leistungsfähige Pflegesysteme mit Pflegeeinrichtungen, die Menschlichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit zusammenführen. Dies ist auch als wichtiger Beitrag zur positiven Entwicklung des ländlichen Raumes in allen Regionen Europas zu begreifen und zu fördern.
„Senioren-Mitbestimmung auf allen Ebenen“
Europas Seniorinnen und Senioren bestehen heute aus zwei Generationen: die „Gewonnene Generation“ der ca. 60- bis 85jährigen sowie die Generation der Hochbetagten ab dem Alter von ungefähr 85 Jahren.
Die „Gewonnene Generation“ stellt dabei  größte Gruppe für die altersübergreifende Entwicklung der Gesellschaft Europas. Sie sind heute so gesund, aktiv, mobil und produktiv wie nie zuvor in der Geschichte. Ihre Potentiale ungenutzt zu lassen, ihre Mitwirkung in Familie und Gesellschaft oder ihre Mitbestimmung in der Politik zu verhindern, bedeutet große vergebene Chancen für die gelungene Zukunft unseres  Kontinents.
Wir treten daher den „langen Marsch der Senioren in alle Institutionen“ auch auf europäischer Ebene an. Die älteren Generationen, besonders die „Gewonnene Generation“ wollen, können und sollen aktiv die Zukunft mitgestalten. Als gleichberechtigte Partner sollen sie selbst mitbestimmen und selbst mitarbeiten. Von den Gemeinden über die Land- und Bundestage bis hin zum Europäischen Parlament sollen Senioren Vertreterinnen und Vertreter aus ihren eigenen Reihen nominieren. Nur so können sich Seniorinnen und Senioren Europas direkt Gehör verschaffen, um ihre legitimen Interessen durchzusetzen.
Unsere Ziele
Für die  Europawahlen 2014 wollen wir, die hier unterzeichnenden Organisationen mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten antreten.
Die Seniorenorganisationen erarbeiten ein eigenes Europaprogramm aus Seniorensicht. Neben den Zielen für eine altersgerechte Gesellschaft umfasst dieses Programm:
Das europäische Bekenntnis zur Sicherung der sozialen Systeme. Das heißt: Vorrang für 1. Säule der gesetzlichen Pensionen, zusätzliche Förderung der 2. und 3. Säule. (Dabei keine Harmonisierung der Sozialsysteme in Europa, sondern Anheben der sozialen Standards, dort wo diese nicht dem angestrebten Niveau entsprechen.)
Die Sicherung der Krankenversorgung mit dem Ziel, gesundes aktives Altern, Gesundheitsförderung, Prävention gleichermaßen zuerst zu sichern.
Die zeitgemäße Koordination der Pflege und Betreuung.
Die bessere Kontrolle der Finanzmärkte, das effiziente Vorgehen gegen jede  Lebensmittelspekulation, um erschwingliches Leben in jedem Alter zu garantieren.
Die Förderung von Sozial-Unternehmen. D.h. Decken des weiter steigenden Bedarfs an Sozialleistungen und die damit verbundene Schaffung großen Job-Potentials für junge Menschen.
Die Förderung neuer Freiwilligentätigkeit (Ehrenamt), u.a. und deren Anerkennung durch z. B. größeren Versicherungsschutz.
Der Zugang zum Breitband-Internet für alle Generationen und in allen Regionen Europas
Die Generationen-Zusammenarbeit in allen Bereichen des Lebens und der arbeitsteiligen Gesellschaft.
Wir setzen darauf, dass Europa für interessierte Ältere besser sichtbar und der notwendige Dialog entsprechend gefördert wird

                                                                                                                                     

Die beiden Münchner Mitglieder des Landesvorstandes Dr. Reinhold Babor und Franziska Miroschnikoff               mit dem neu gewählten Landesvorsitzeenden Dr. Thomas Goppel MdL

 

 

2014    Landesversammlung    Ergolding

 

TTIP = Freihandelsabkommen zwischen USA und EU
Antragsteller:  SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Die gewählten Vertreter der CSU auf Landes-, Bundes- und Europaebene setzen sich dafür ein, dass
1.die kommunale Daseinsvorsorge, also der Bereich, der von kommunalen Selbst-   verwaltungsträgern herkömmlich wahrgenommen wird, (z.B. Energieversorgung,    Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Feuerwehr, Krankenhäuser, sozialer         Wohnungsbau, ÖPN) von jeglichen Regelungen, die das vorgesehene Freihandels-abkommen TTIP vorsieht oder vorsehen könnte, ausgenommen bleibt!
2.die in Deutschland durch das GG vorgesehene Aufgabenteilung, insbesondere die Länderzuständigkeiten für das Kultur- und Bildungswesen in Vorbereitung, Beschluss und Umsetzung berücksichtigt wird.
3.die in Deutschland bestehende Rechtsordnung nicht durch Schiedsgerichtsverein-   barungen, die ein Freihandelsabkommen aus ökonomischen Gründen vorsieht    oder vorsehen könnte, ausgehöhlt oder gar ersetzt werden.
4.das Bundesparlament sowie die Landesparlamente umgehend über die von den Partnern geführten Gespräche und deren Inhalte in geeigneter Form unterrichtet werden.

 

Begründung:


zu 1.
Die in Jahrzehnten aufgebaute und bewährte kommunale Daseinsvorsorge sollte nicht zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen werden, weil keine Verbesserungen sondern Verteuerungen zu befürchten sind.
zu 2.
Die Standards in unserem Kultur- und Bildungswesen haben sich bewährt und unterscheiden sich gravierend von denen in den USA.
zu 3.
Eine parallele Rechtsordnung, die dazu dient, wirtschaftlichen Interessen gegenüber rechtlichen Ordnungsprinzipien wie Daten- und Verbraucherschutz Vorrang zu geben, untergräbt ohne Not soziale Errungenschaften.
zu4.
Die derzeitige Handhabung, Verhandlungen im Geheimen zu führen, ist angesichts der Tatsache, dass vielfältige Interessen auf Bundes- und Landesebene berührt werden, unerträglich und nährt die Vermutung, dass rein wirtschaftlichen Interessen der USA Vorrang vor öffentlich-rechtlichen Notwendigkeiten unserer sozialen Marktwirtschaft  eingeräumt werden sollen und die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll.
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Einführung Pflichtjahre für Ärzte

Antragsteller: SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Landtagsfraktion und CSU-Landesgruppe im Bundestag setzen sich dafür ein, die Einführung von bis zu zwei Pflichtjahren für Ärzte in unterversorgten Gebieten
durch Änderung der ärztlichen  Approbationsordnung zu ermöglichen.
Auch intensivere Praktika in der hausärztlichen Versorgung sind im Studium verpflichtend einzubauen.
Eine Vergünstigung sollte wieder erwogen werden: Wer sich verpflichtet, nach der Ausbildung ein paar Jahre in Deutschland als Landarzt tätig zu sein, solle schneller zu seinem Humanmedizin-Studienplatz kommen als bei sonst längeren Wartezeiten wegen des Numerus clausus.

 

Begründung:

 

Viele Hausärzte finden keine Nachfolger. Die Überalterung der Hausärzte wird in den kommenden Jahren zu einem massiven Ärztemangel führen. Für Patienten bedeute dies, dass sie künftig um einiges mobiler werden müssen, was eher von Gesunden verlangt werden kann und nicht von erkrankten Senioren.
Nach vielfältigen Aussagen bilden wir nicht zu wenige Ärzte aus, sondern der Ärztemangel ergibt sich durch Konzentration auf die Ballungsgebiete. Ein Medizin-Studium kostet dem Staat im Durchschnitt 211.000 Euro und macht deshalb geeignete Maßnahmen notwendig, die  medizinische Versorgungslücke auf dem Land zu schließen.
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Ausbildungsumlage für Pflegeheime

Antragsteller: SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Die Landtagsfraktion der CSU soll darauf hinwirken, dass Pflegeheime, die keine Pflegekräfte ausbilden und damit keine Ausbildungsumlage von den Bewohnern verlangen, sich mit einer Umlage an den Ausbildungskosten beteiligen.

 

Begründung:

 

Es handelt um erhebliche Beträge bis 180 € monatlich, die den Bewohnern in Heimen mit Ausbildung von Pflegekräften berechnet werden. Mit einer Umlage für Heime ohne Ausbildung könnten die finanziellen Nachteile für die Bewohner in Heimen mit Ausbildung  gemindert werden.
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Beseitigung der Diskriminierung der Senioren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im
Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien

Antragsteller:
SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Der Parteitag der CSU möge beschließen:
Art. 6 (3) des Bayerischen Rundfunkgesetzes, der die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelt, ist zu überarbeiten mit der Maßgabe, dass eine Vertretung der Senioren festgelegt wird.
Das Gleiche gilt für die Mitglieder des Medienrates gemäß Art. 13 des Bayerischen
Mediengesetzes.

 

Begründung:

 

Die Zusammensetzung des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks und des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sollen in ihrer Zusammensetzung alle wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen widerspiegeln. Eine auch nur kursorische Lektüre der entsprechenden Paragrafen lässt keine schlüssige Erledigung dieses Grundsatzes erkennen.
Auf keinen Fall ist akzeptabel, dass in öffentlich-rechtlichen Institutionen der bayerische Jugendring vertreten ist, Senioren aber nicht einmal erwähnt werden. Dies scheint uns mit dem Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung nicht vereinbar. Zudem ist es in hohem Maße politisch unklug, zu übersehen, dass das durchschnittliche Alter eines Teilnehmers beim Bayerischen Rundfunk bei 63 Jahren liegt. Allein schon aus diesem Grunde wäre es vernünftig, die Senioren an der Willensbildung in den Organen angemessen zu beteiligen. Die CSU-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesänderungen zu bewirken.
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Sozialmigration

Antragsteller: SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:
Der CSU-Parteivorstand, die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Sozialmigration in die EU und innerhalb der EU in die Sozialhilfe nach Deutschland begrenzt wird. Das kann insbesondere dadurch geschehen, dassdas in der EU seit dem 1. Januar 2005 geltende „Wohnlandprinzip“ bei der Gewährung von Sozialhilfe durch ein „Heimatlandprinzip“ ersetzt wird.

 

Begründung:

 

Erstmals seit dem 1. Januar 2011 konnten Migranten in EU-Länder und Einwohner anderer EU-Länder in Deutschland Rechtsansprüche auf ein Daueraufenthaltsrecht und volle Sozialhilfe erwerben, wenn sie sich fünf Jahre in einem anderen EU-Land oder in Deutschland aufgehalten hatten. Diese Rechtsansprüche wurden von der EU mit Beginn des Jahres 2005 durch das „Wohnlandprinzip“ geschaffen. Dieser sicherlich gut gemeinte Regelung wird die Sozialkassen, insbesondere in Deutschland erodieren lassen, weil „Zuwanderung in Sozialhilfe“ einerseits „Auswanderung aus Arbeitsverhältnissen“ andererseits gegenübersteht.
Ein „Heimatlandprinzip“ einzuführen ist aus diesen u. a. Gründen dringend geboten, wonach Rechtsansprüche auf Sozialhilfe in Zukunft nur nachden Gesetzen des Heimatlandes gezahlt wird.
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Verbraucherschutz - Warenkorb


Antragsteller: SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Die Landesgruppe der CSU im Deutschen  Bundestag setzt sich für die Schaffung eines  „Warenkorbes für Personen über 60 Lebensjahre“ beim Statistischen Bundesamt ein (siehe Senioren-Warenkorb Österreich).

Das Wägungsschema für den Preisindex der Lebenshaltungskosten wird auf die Bedürfnisse der Senioren abgestellt.

 

Begründung:


Der Antrag wird wegen seiner Wichtigkeit erneut gestellt, da dieser aus den Jahren 2010 und 2011 noch nicht umgesetzt ist.
Neben einer Vielzahl von Preisindizes, wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelsindex oder Baupreisindex,  fehlt der Index, der den Verbraucherbedarf älterer Menschen erfasst, welches sich vom bisherigen Warenkorb erheblich unterscheidet.
Die Lebenshaltungskosten der älteren Generation wären dann besser zu beurteilen. Denn die Teuerungsrate hängt nicht nur davon ab, wie sich die Preise verändern. sondern entscheidend ist auch, mit welchem Gewicht die Preisentwicklung der einzelnen Güterarten in den Verbraucherpreisindex eingeht.
Auf Grund der Altersstruktur mit hohem Rentneranteil ist ein „Senioren-Warenkorb“ hilfreich, um die Lebensumstände der älteren Generation besser zu beurteilen.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter 1
Umbau statt Umzug

Antragsteller: SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Die Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag wird gebeten im
Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW die Gewährung von Zuschüssen für Seniorinnen und Senioren zu erhöhen, als wichtigen Beitrag zum selbständigen Wohnen und Leben im Alter.

 

Begründung:

 

Die KfW gewährt Zuschüsse von 5% der Umbaukosten, maximal 2.500 €, d.h. bei
6.000 € Kosten 300 € Zuschuss bei 50.000 € dann 2.500 €.
Da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbe­völkerung zunimmt, wird der Bedarf an altersge­rechten Wohnungen in Zukunft deutlich steigen. Schon jetzt sind in vielen Städten in den Wohnungsbeständen gut ein Drittel der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) über 60 Jahre alt. Diese benötigen eine barrierereduzierte Wohnung im vertrauten Wohnumfeld. Durch die altersgerechte Anpassung der Wohnungen kann ein Umzug in Heime vermieden werden.
Denn die meisten älteren Menschen wissen ganz genau, wo sie wohnen wollen: Zuhause! Sie sind mit ihrer Wohnung und dem Quartier, in dem sie leben, zufrieden und möchten dort bleiben.
Der notwendige Umbau muss aber finanziert werden. Für ältere Menschen sind längere Kreditlaufzeiten ein Hindernis, um Maßnahmen für barrierefreies Wohnen zu ergreifen. Höhere Zuschüsse könnten die Finanzierung daher im Alter erleichtern.
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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter 2
Planung in Neubaugebieten

Antragsteller:SEN-Bezirksverband München

Die Landesversammlung der Senioren-Union möge beschließen:

Der Bay. Städte- und Gemeindetag soll sich dafür einsetzen, dass kommunale
Wohnungsgesellschaften und private Bauträger bei Neubaumaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen darauf achten, dass gerade auch im Hinblick auf die sich ändernde Altersstruktur ausreichend barrierefreie Wohnangebote vorhanden sind.
Bereits eine Vielfalt bekannter und altersgerechter Wohnmöglichkeiten können geplant werden.

 

Begründung:


Die Kommunen

müssen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels einer immer älter werdenden Bevölkerung stellen und in die Planungen einbeziehen.
Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und wird sich weiter verändern. Die Lebensstile sind eben vielfältig.  Denn der Wunsch ist, auch die dritte Lebensphase so weit wie möglich nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Gerade die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben die Aufgabe, dieser Entwicklung nachzu- kommen. In Bebauungsplänen für größere Neubaugebiete  sind verbindliche Planungen von Alteneinrichtungen (Altenheim mit betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen, stationäre Pflegeeinrichtungen usw.) vorzugeben, wie sie für  Kindergärten und Schulen üblich sind. Interessant sind auch Wohnbaumodelle mit veränderbaren Wohnungsgrößen,
die ein weiteres Wohnen im Quartier ermöglichen, wenn die Kinder außer Haus sind oder gar der Ehepartner verstorben und die verbliebene Wohnung zu groß geworden ist. Der Wohnungsbedarf kann so verschiedenen Lebens-Phasen angepasst werden.

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2014 Wahlaufruf Bundestagswahl

Die Senioren haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass sie Extremismus von links wie von rechts verabscheuen, dass sie Tradition und Fortschritt zu verbinden wissen, dass sie unserem Staat im Prinzip positiv gegenüberstehen, dass sie ihre Rechte und beinahe mehr noch ihre Pflichten kennen und bejahen.
Deswegen können die Seniorinnen und Senioren auch in diesen entscheidenden Wochen viel bewirken:
- durch ihre zahlenmäßige Bedeutung,
- durch ihre stets hohe Bereitschaft, das eigenen Stimmrecht wahrzunehmen,
-Senioren sind die Mehrheit und entscheiden die Wahlen!
Daher bittet die Senioren-Union, bei  der Bundestagswahl die  CSU zu wählen,
damit unsere  Anliegen auch in Berlin mit dem nötigen Nachdruck vertreten werden.
Es gibt in  München 4 Wahlkreise
Nachstehend finden Sie den für Ihren Wahlkreis  aufgestellten  Kandidaten der CSU
Wahlkreis 218 Nord
Johannes Singhammer MdB

Wahlkreis 219 Ost:
Dr. Wolfgang Stefinger

 Wahlkreis 220 Süd
Dr. Peter Gauweiler MdB
Wahlkreis 221 West / Mitte
Dr. Hans-Peter Uhl MdB

Bitte kreuzen Sie mit Ihrer Zweitstimme die CSU-Liste an

 

2015    Landesversammlung    Friedberg

Der Bezirksverband hat am 27.08.2015 die Anträge beraten . Diese werden der Landesversamlung  am 10.10.2015 vorgelgegt

Altersarmut nicht ignorieren
Der CSU- Parteitag schafft die Voraussetzung dafür, dass auch Seniorinnen und Senioren, die am Rande der Altersarmut leben oder schon von Altersarmut betroffen sind, ein Taschengeld von 140 € zusätzlich erhalten oder eine gleichwertige Art von Unterstützung. Die Mandatsträger des Bundes- und Landtags sind ebenfalls gefordert, das Anliegen der SEN zu unterstützen.


Begründung:


Am Rande der Altersarmut leben etwa 15% der über 65-Jährigen. Auf Dinge, die zum allgemeinen Lebensstandard gehören, muss aber aus finanziellen Gründen verzichtet werden. Auch können unerwartet anfallende Ausgaben nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Alleinstehende Seniorinnen und Senioren am Rande der Altersarmut sind besonders betroffen, wenn es darum geht, einen Friseur aufzusuchen, besonders die Frauen, oder eine notwendige Fußpflege zu beanspruchen oder die Zuzahlung für Medikamente zu leisten. Die Mehrwertsteuer für Medikamente liegt immer noch bei 19%, wogegen in fast allen europäischen Ländern ein geringerer Satz gilt. In diesem Zusammenhang wird gerne darauf verwiesen, dass für Hundfutter nur 7,7% erhoben werden, für Medikamente aber 19%. Dazu kommen Telefongebühren, die kaum leistbar sind, und die obligatorische  Fernsehgebühr. Für ein Eis oder ein Stück Kuchen bleibt da nichts übrig. Nicht zu denken an ein  eigenes Auto oder an eine einwöchige Urlaubsreise pro Jahr.
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Beschleunigung des Asylverfahrens
Die Landesgruppe im Bundestag wird gebeten, alle gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Schritte in die Wege zu leiten (z.B. auch Ministerium für Migration) um Abschiebungen auch durchzuführen.


Begründung:


In der Schweiz dauern Abschiebungen von Personen ohne Asylberechtigung Tage, bei uns Jahre, wenn überhaupt.
Wenn wir heute nichts tun, haben wir nächstes Jahr statt1 Million illegaler Einwanderer bis zu 2 Millionen -  eine Zahl, die die Verwaltung und die Hoheitshaushalte von Bund und Land stark belasten werden.
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Ausgleich für Zinsverlust
Der CSU-Parteitag und die Landesgruppe im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass Sparerinnen und Sparer, die während ihres Berufslebens Rücklagen für das Alter gebildet haben, einen angemessenen Zinsausgleich erhalten.


Begründung:


Jahrzehnte lang wurden Sparguthaben mit durchschnittlich 3% p.a. verzinst. Derzeit beträgt die Verzinsung nur noch 0,39 % p.a. Da Zinsen in dieser Höhe nicht mehr ausreichen, den Lebensunterhalt ergänzend zur gesetzlichen Altersrente zu sichern, müssen Sparguthaben ganz oder teilweise aufgelöst werden. Das kommt einer „kalten Enteignung“ gleich.
Wenn die europäische Zentralbankpolitik mit billigem Geld schwache Volkswirtschaf-ten durch Flutung der Finanzmärkte mit billigem Geld fördern will, dann darf dies nicht einseitig auf dem Rücken der Sparerinnen und Sparer ausgetragen werden. Innenpolitisch sollte ein finanzieller Ausgleich für den Verlust bei der Altersvorsorge geschaffen werden, was leicht fallen sollte, ist doch Deutschland mit einer Staatsschuldenlast von 1,188 Billionen Euro auch Profiteur der niedrigen Zinsen!
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Erbschaftssteuer
Die Bayerische Staatsregierung mögen sich dafür einsetzen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen.
Sollte dies nicht durchsetzbar sein, mögen Staatsregierung und Landesgruppe darauf hinarbeiten, die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer in die Zuständigkeit der Länder zu überführen.


Begründung:


In verschiedenen Nachbarländern gibt es keine Erbschaftssteuer mehr. Grund dafür ist unter anderem Schutz des Eigentums und der Gleichheitsgrundsatz. Warum sollten Firmeninhaber – Erben nicht betroffen sein, alle anderen ( z.B. Aktionäre / Private ) dagegen schon ?
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Fahrpreisermäßigung
Die CSU Landesleitung lässt von Bayerischen Städtetag und der Deutschen Bahn prüfen, in welchem Umfang eine deutliche Ermäßigung bei der Benützung des ÖPNV und der Regionalzüge möglich ist, wie sie in Südtirol für über 70-Jährigen gewährt wird. 


Begründung:


Der Südtirol Pass 65+ kann in Südtirol von ansässigen Personen beantragt werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.  Antragsteller ab 75 Jahren zahlen jährlich 20 € und können alle öffentlichen Verkehrsmittel, auch Seilbahnen, bis Trient kostenfrei benützen. Die zwischen 70 und 75 Jahren entrichten 75 €, zwischen 65 und 69 Jahren 150 €.
Bei uns gewährt die Deutsche Bahn z.B. beim Bezug der Bahn Card 50 für Senioren den halben Preis von 100 €. Einen weiteren Nachlass gibt es nicht. Die halbierten Fahrpreise sind dann, wie auch von allen Inhabern der Bahn Card 50 zu entrichten.  Monats- oder Jahreskarten für den ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-und S-Bahn) sind zwar ermäßigt, z.B. in München die Monatskarte 45,40 € statt 55,80 € und die Jahreskarte 429 € statt 528 €, die aber bei weitem nicht den Nachlass Südtirols erreichen. Auch in anderen Kommunen sind die Ermäßigungen, nicht besser.
Unsere Seniorinnen und Senioren haben ebenfalls eine Reduzierung der Fahrpreise nach Südtiroler Vorbild verdient. Denn Mobilität bedeutet Lebensqualität auch im Alter. 
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Mitgliedschaft in der SEN
 In dem Antrag für den CSU-Parteitag wird verlangt, dass nach Erreichen des 60. Lebensjahr die Mitglieder automatisch zusätzlich der SEN zugeordnet werden, wobei der weitere Verbleib in der SEN dem Mitglied überlassen ist.


Begründung:


Im § 29 (6) der CSU-Satzung steht: Aufgabe der SEN ist es auch, zu allen wichtigen Themen der Zeit Stellung zu nehmen und dabei die Lebenserfahrung der älteren Generation einzubringen.
Dieser Auftrag aus der CSU-Satzung spiegelt sich auch in unserem Motto  „Erfahrung gestaltet Zukunft“ wider.
An diesem Auftrag sollten alle Mitglieder mitarbeiten können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Auch ist bekannt, dass aus der SEN keine neuen Mandatsträger generiert werden, vielmehr wird der junge Nachwuchs aufgebaut und bei Bedarf beraten. Denn die Lebenserfahrung hilft Fehler vermeiden. Auch wird dem Mainstream, vor allem dem linken Mainstream, nicht kritiklos gefolgt. 
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Todesfälle auf Grund von Krankenhauskeimen
 ( MRSA / MRE )
Die Bayerische Staatsregierung wird erneut aufgefordert die finanziellen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um in allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Anzahl dort aufgetretener MRE-Fälle, sowie daraus resultierender Todesfälle erfasst werden und den Gesundheitsbehörden ehestmöglich vorliegen.

 
Begründung:


Wer stationäre Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt, wird dort häufig mit bakteriellen Erregern, die gegen Antibiotika resistent sind, (MRSA und andere MRE ) angesteckt. Patienten sterben somit an Infektionen, die sie vor Aufnahme ins Krankenhaus nicht hatten. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beziffert die Todesfallrate in Deutschland auf 40.000 Personen jährlich. Um wirksame Maßnahmen nach dem Vorbild skandinavischer Länder umsetzen zu können, ist die Erfassung dieser Daten unerlässlich.
Die notwendige Datenerfassung scheitert in Bayern regelmäßig daran, dass die Kliniken und Altenheime aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen Personalmangels die nötigen Daten nicht bereitstellen können.
Der Schutz von Menschenleben hat aber absoluten Vorrang vor Kostenüberlegungen !
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Beseitigung der Diskriminierung der Senioren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien
Der Parteitag der CSU möge beschließen:
Art. 6 (3) des Bayerischen Rundfunkgesetzes, der die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelt, ist zu überarbeiten mit der Maßgabe, dass eine Vertretung der Senioren festgelegt wird.
Das Gleiche gilt für die Mitglieder des Medienrates gemäß Art. 13 des Bayerischen Mediengesetzes.
Hierfür kann die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. als Organisation aufgenommen werden, die Vertreter in die Aufsichtsgremien entsendet.


Begründung:


Der Antrag von 2014 wird erneut gestellt. Denn Vielfalt und Staatsferne muss in den Aufsichtsgremien des Rundfunk- und Medienrates auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet sein. Daher sind die Aufsichtsgremien neu zu besetzen. Die notwendige Gesetzesänderung wird beraten.
Die Stellungnahme der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Antrag Nr. C 12 4 stellt im 4. Absatz fest.
„Die Aufnahme eines eigenen Vertreters der Senioren als gesellschaftliche Gruppe, beispielsweise durch ein Entsenderecht für die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. , stellt damit grundsätzlich eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit dar“.
Weiter im 5. Absatz:
Die gegenwärtige personelle Zusammensetzung der Gremien unter dem Blickwinkel von Alter und Geschlecht der Gremiumsmitglieder lässt aus der Sicht der CSU-Fraktion keinen vordringlichen besonderen Handlungsbedarf zugunsten einer stärkeren Vertretung der älteren Generation erkennen, sondern eher deren Überrepräsentierung“.
Durchaus widersprüchlich ist dann die Feststellung, dass von den insgesamt 47 Mitgliedern des Rundfunkrates  derzeit nur 11 Frauen angehören und  zur Verbesserung der Gleichstellung ein erheblich größerer Handlungsbedarf besteht.
Diesem Mangel kann auch mit der Entsendung einer Seniorenvertreterin  aus der Landesseniorenvertretung abgeholfen werden.
Unverständlich ist auch die Begründung, warum keine eigene Seniorenvertretung notwendig ist.  Hierzu die Ausführung:
„Da die Gremiumsmitglieder gesetzlich gehalten sind, die Interessen der Allgemeinheit und nicht allein des sie entsendeten Verbandes zu vertreten.......
Angehörige der älteren Generation in den Gremien derzeit nicht von einer Seniorenvertretung sondern von anderen Institutionen entsandt sind  ... „
Mit diesen Ausführungen der CSU-Fraktion soll belegt werden, dass die Älteren ausreichend vertreten sind. Das mag nach Alter stimmen, aber nicht die Vertretung  altersspezifischen Anliegen. Diese können nur von einer Seniorenvertretung nachhaltig wahrgenommen werden. Wie festgestellt, gibt es ältere Vertreter anderer Gremien, die aber zuerst die Interessen ihrer Gremien vertreten – deshalb wurden sie entsandt - und die mit den Anliegen der Seniorinnen und Senioren nicht vertraut sind.
Daher ist eine eigene Seniorenvertretung in den Aufsichtsgremien nach wie vor notwendig.
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Befreiung vom erhöhten Rundfunkbeitrag
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass eine Änderung des Staatsvertrages mit dem Ziel erreicht wird, ältere Menschen von der Fernsehgebühr wie vor 2013 zu befreien, die selbständig in einer Wohnung leben und glaubhaft versichern, dass sie nur Radio hören.
Falls diese Erhebungen aufwändig sind, wird allen über 75 Jährigen die Rundfunkbeitrag gänzlich erlassen. 


Begründung:


Eine Vielzahl von Aktionen hat bisher keine befriedigendes Ergebnis für Ältere nur Radio-Hörer erbracht. Daher wird diese Problematik erneut angesprochen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben nahezu 100 % aller Haushalte zumindest ein Rundfunkempfangsgerät (TV, Radio, evtl. Handy mit Internet). Somit ist klar, dass es auch Haushalte gibt, die nur Radio hören. Trotzdem müssen nur „Radio-Hörer“ nicht wie bisher ca. 6 € an die GEZ überweisen, sondern, wie im entsprechenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 01.01.2013 gefordert,   17,98 € überweisen.
Mittlerweile hat sogar die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgestellt, dass die Anstalten durch das neue Beitragsmodell erheblich mehr einnehmen als erwartet. Kaum zu glauben, die Ministerkonferenz der Länder hat am 13.03.2014 beschlossen den Beitrag ab 2015 um 48 Cent zu senken auf 17,50 €. Für diese kleine Absenkung mußte jedoch eine entsprechende Staatsvertragsänderung in die Wege geleitet werden, welche ihrerseits der Zustimmung der Länderparlamente bedarf. Welch ein Aufwand für die kaum wahrnehmbare Beitragssenkung. Auch ist zu bemerken, dass die Rundfunkanstalten kaum noch eigenen Produktionen liefern und lieber teuer Fremdproduktionen einkaufen und damit ebenfalls die Kosten in die Höhe treiben.  
Es ist bedauerlich, dass gerade ältere Menschen zu bescheiden sind und auch keine ausreichende Lobby haben, um ihre berechtigten Anliegen auch durchzusetzen. Der neue Rundfunkbeitrag bestraft ältere Menschen, wenn sie nur Radio hören, z.B. 75 Jahre und älter sind und in einer Wohnung leben und nicht in einem Heim. Es ist nicht vermittelbar, dass sie auch die Kosten für das öffentliche Fernsehen mittragen müssen. Nur wer nicht mehr hört oder sieht wird von der Gebühr ausgenommen oder wer ein Sozialfall geworden ist. Diese Kriterien eines Erlasses der Gebühr reichen nicht aus. Auch die  nur Radio-Hörer sind  zu entlasten.
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Keine Freigabe von Cannabis
Der CSU-Parteitag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Legalisierung von Cannabis – mit Ausnahme der Verwendung in der Medizin – strikt zu verhindern, da es kein Interesse der Gesellschaft, die die Folgen tragen muss, gibt.


Begründung:


Die Folgen von Cannabis-Konsum vor allem mit der heutigen wesentlich höheren Schadstoffanreicherung (THC) werden von allen seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen absolut schädlich beurteilt. Das Interesse einer involvierten und interessierten Community darf diese rationalen Gesichtspunkte nicht überlagern.
Der Hinweis auf positive Entwicklungen durch Entkriminalisierung ist abwegig, denn das würde dann auch auf viele andere strafbewehrte Tatbestände anzuwenden sein. Staat und Gesellschaft haben mit viel Aufwand den Konsum anderer gesundheitsgefährdender Suchtmittel wie Alkohol und Nikotin aus medizinischen Erkenntnissen erschwert mit zunehmend restriktiven Auflagen.
Es ist nicht im Interesse der Gesellschaft, Erleichterungen für einen neuen Konsumbereich von Suchtmitteln zu eröffnen.
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Tierschutz und Massentierhaltung
Der CSU-Parteitag, die CSU-Landesgruppe und die CSU-Landtagsfraktion werden aufgefordert:
1. mit gesetzlichen Vorgaben die Größenordnungen in der Massentierhaltung einschneidend zu reduzieren sowie die „massentierhaltungs-tauglichen“ Eingriffe an Tieren signifikant einzuschränken, die dafür notwendigen Umstellungszeiträume radikal zu verkürzen und Verstöße strafrechtlich schärfer zu ahnden. Die Schlachtung von lebenden Kühen und die Lebendverwertung der Kälberföten soll verboten werden.
2. notwendige Änderungen einzuleiten, damit als strafrechtliche Maßnahmen auch bei gegenwärtigen Vorfällen vermehrt harte Berufsverbote/Handels- und Gewerbeverbote verhängt werden können.
3. die CSU-Europagruppe aufzufordern, für diese politischen Veränderungen auch auf EU-Ebene einzutreten und sie im Rahmen der EVP-Fraktion voranzutreiben. Besonders ist mit Österreich und unseren Partnerländern in unserer „Europa-Region“ Kooperation zu suchen.
Ausnahmegenehmigungen für das Schächten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen nicht zu ermöglichen.
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Gewählte Seniorenvertreter in Städten
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die Bay. Gemeindeordnung dahin gehend geändert wird, gewählte Seniorenvertreter  in Städten zur Pflicht zu machen.


Begründung:


In vielen Städten werden Seniorenbeauftragte durch den Stadtrat ernannt. Die Bevölkerung der über 60-Jährigen kann dann nicht über ihre Vertretung entscheiden, die den Stadtrat in seniorenspezifischen Fragen beraten soll.  Ein gewähltes Gremium von Seniorenvertretern ist durch Wahl mehr legitimiert, berechtigte Anliegen vorzubringen als ein Beauftragter des Stadtrats. In der Landeshauptstadt München wird seit Jahren ein Seniorenbeirat gewählt, der ca. 325.000 Seniorinnen und Senioren vertritt. 
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Warenkorb für Senioren
Die Landesgruppe der CSU im Bundestag setzt sich dafür ein, den seit Jahren immer wieder geforderten Warenkorb vom Statistischen Bundesamt erstellen zu lassen -  ein Wägungsschema für den Preisindex der Lebenshaltungskosten, das auf die Bedürfnisse der Senioren abgestellt wird und nötigenfalls weitere Güter (bisher ca. 700) zur Beurteilung in das Schema aufgenommen werden.


Begründung:


Werden die Güter, nach denen der Gesamtindex ermittelt wird, auf die Bedürfnisse der Senioren bezogen, ergeben sich Veränderungen, z.B. im Bereich der Gesundheit, aber auch andere Güter würden anders gewichtet.
Auf Grund der Altersstruktur mit hohem Rentneranteil ist ein „Senioren-Warenkorb“ hilfreich, um die Lebensumstände der älteren Generation besser zu beurteilen.
Daneben gibt es bereits eine Vielzahl von Wägungsschemata für die Berechnung anderer Preisindizes, wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelspreisindex oder Baupreisindex. In Österreich ist der Warenkorb für Senioren seit langem eingeführt. 
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Wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen
Die CSU-Fraktion im Landtag setzt sich dafür ein, dass die  geplante Gesundheitsreform auch wohnortnahe integrierte Versorgungszentren für ältere Menschen berücksichtigt, dort wo Netzwerke für die Versorgung aufgebaut werden können.


Begründung:


Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Menschen ab 65 Jahre nimmt deutlich zu. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankungen sowie der damit zusammenhängenden besonderen Behandlungsbedürftigkeit dauerten die Krankenhausaufenthalte älterer Menschen länger als die Krankenhausaufenthalte von Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren. Die Zahl der Notfälle ist ebenfalls höher. Auch die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) nimmt zu. Ende 2013 waren  bereits 2,2 Millionen Menschen ab 65 Jahre pflegebedürftig.
Die Blickschärfung für die Anliegen geriatrischere Patienten und die Berücksichtigung der Besonderheiten des alten Menschen in Anamnese, Betreuung und Therapie sind eine große Herausforderung. Daher könnte die Betreuung kranker älterer Menschen  in medizinisch integrierten Versorgungszentren (Hausärzte, Altersmedizin, Hospiz- und Palliativstation, Reha-Abteilungen usw.) effizienter erfolgen.
Daher ist neben einer Pflegeoffensive um Qualität, Bündelung von Kompetenz, Stärkung der stationären Notfallversorgung durch bessere Vergütung der Notfall-Vorhaltekosten auch auf die Entwicklung von Netzwerken Wert zu legen. Bei einer sachdienlichen Ausgestaltung solcher Netzwerke bieten Behandlungsabläufe und Synergien Vorteile, von denen alle Beteiligten profitieren: Die niedergelassenen Ärzte, die Krankenhäuser und nicht zuletzt die Patienten. Es ist dabei wünschenswert, wenn auch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenhäusern kooperieren,  ebenso die Sozialverbände vor Ort.

 

2015   Gedenkstein Dank und Anerkennung

 

2015 Endlich am Ziel !   Gedenkort nördlich des Marstallplatzes mit Stein und Inschrift feierlich eingeweiht

Wir danken heute für den Wiederaufbau  der Stadt, der Verwaltung, der Krankenhäuser und damit des Gesundheits- wesens, der Schulen und der damit  geschaffenen Möglichkeiten der Schul- und Berufsausbildung. Und ganz allgemein für einen Rechtsstaat, der sozialen Marktwirtschaft und damit verbunden ein Leben in Freiheit und Sicherheit. All das sind keine Selbstverständlichkeiten und  von der Aufbaugeneration hart erarbeitet. Diese Nachkriegsgeneration hat unter größten Entbehrungen, die heute gar nicht mehr vorstellbar sind, unser Gemeinwesen neu geschaffen, das in Schutt und Asche gelegte München wieder aufgebaut. Bis heute hat es aber die Landeshauptstadt München es versäumt, ja jede Aktivität wurde bis heute von der rot-grünen Rathausmehrheit verhindert, an öffentlicher Stelle ein   Zeichen des Erinnerns an diese Zeit und ihre Aufbaugeneration aufzustellen